Zuschlag aufgehoben
Martin Flugrettung GmbH fliegt nicht für Land
Martin Flugrettung GmbH wird vorläufig doch nicht für den Notarztrettungsdienst mit Notarzthubschrauber im Burgenland eingesetzt. Grund: Ein Formalfehler.
BURGENLAND. Aufgrund eines Formalfehlers hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland die Entscheidung des Landes Burgenland zugunsten der Martin Flugrettung GmbH für nichtig erklärt. Eine Subunternehmererklärung/Verfügbarkeitserklärung zwischen dem „Mutterunternehmen“, der Heli Austria GmbH, und dem „Tochterunternehmen“, der Martin Flugrettung GmbH, wäre zwingend vorzulegen gewesen, was nicht passiert ist.
„Selbstverständlich haben wir alle Ausschreibungskriterien erfüllt. Das Land Burgenland hat uns nach einem aufwendigen und objektiven Vergabeverfahren zu Recht den Zuschlag für die Rettungshubschrauber-Versorgung im Burgenland erteilt" so Geschäftsführer der Martin Flugrettung GmbH und Haupt-Gesellschafter der Heli Austria Holding GmbH Roy Knaus.
Firma will sich erneut bewerben
Knaus hofft, dass es eine erneute Ausschreibung des Landes geben wird, wo sich das Unternehmen erneut bewerben würde. Gegen die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wolle man kein Rechtsmittel ergreifen, heißt es seitens des Unternehmens in einer Aussendung
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