Chancengleichheitsgesetz fix
Mehr Rechte und Leistungen für Menschen mit Behinderung im Burgenland

Chancengleichheitsgesetz: Landesrat Leonhard Schneemann stellte gemeinsam mit Mario Zagler, Stellvertretender Generalsekretär Rettet das Kind Burgenland, und Hans-Jürgen Groß, Geschäftsführender Präsident ÖZIV Burgenland, die Eckpunkte des neuen Chancengleichheitsgesetzes vor. | Foto: LMS Burgenland
  • Chancengleichheitsgesetz: Landesrat Leonhard Schneemann stellte gemeinsam mit Mario Zagler, Stellvertretender Generalsekretär Rettet das Kind Burgenland, und Hans-Jürgen Groß, Geschäftsführender Präsident ÖZIV Burgenland, die Eckpunkte des neuen Chancengleichheitsgesetzes vor.
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Schneemann: „Das neue Chancengleichheitsgesetz ist ein Meilenstein für mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderung. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird massiv erleichtert.“ 

BURGENLAND. Mehr als 21.000 Burgenländerinnen und Burgenländer leben mit einer Behinderung. Die Burgenländische Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Chancen von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu stärken und auszubauen. Gemeinsam mit im Behindertenbereich tätigen Trägerorganisationen, Vereinen und Interessensvertretern wurde deshalb ein Chancengleichheitsgesetz erarbeitet, das diesem Ziel gerecht wird, so Soziallandesrat Leonhard Schneemann, der gemeinsam mit Mario Zagler, Stellvertretender Generalsekretär Rettet das Kind Burgenland, und Hans-Jürgen Groß, Geschäftsführender Präsident ÖZIV Burgenland, das neue Gesetz vorstellte.

„Das Land Burgenland unterstützt Menschen mit Behinderung. Sie sollen den gleichen Zugang zu allen Lebensbereichen haben wie Menschen ohne Behinderung. Vor allem sollen sie die gleichen Chancen haben wie alle anderen Menschen, wenn sie am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen. Die Grundlage dafür ist das neue Chancengleichheitsgesetz. Es stärkt Betroffene in ihrem Alltag. Wir wollen ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, ihre Mobilität erleichtern und Angehörige entlasten.“ so Schneemann. Neu im Gesetz festgeschrieben wurden beispielsweise der Ersatz für Fahrtkosten, die Wohnbegleitung und die Angehörigenentlastung. Die Mehrleistungen spiegeln sich auch im Budget wider, das von 70 auf 80 Millionen Euro erhöht wurde. 

„Mobil vor stationär“ 

Menschen mit Behinderung, die in den eigenen vier Wänden betreut werden können und wollen, sollen das so lange es geht auch können. Bereits bisher sei man mit dem Angebot von Heilbehandlung über die orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel bis hin zu Unterstützungen in Erziehung und Schulbildung, bei der beruflichen Eingliederung oder beim Lebensunterhalt, bei der Förderung und Betreuung durch Beschäftigung, der Integrationsbegleitung, der sozialen Rehabilitation für begünstigte Menschen mit Behinderung sowie der persönlichen Assistenz breit aufgestellt gewesen. Bereits bestehende, bisher im Sozialgesetz geregelte Leistungen, wurden ins neue Chancengleichheitsgesetz übernommen, an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und verbessert.

Soziale Rehabilitation

Ein Beispiel ist die Ausweitung der Schulassistenz und die Soziale Rehabilitation. Neben der Anstellung bei den Sozialen Diensten Burgenland bekommen die Schulassistenten zumindest den burgenländischen Mindestlohn bezahlt. Bei der Sozialen Rehabilitation wurde der Kreis der Empfänger ausgeweitet. Erweitert wurde auch das Angebot bei der Persönlichen Assistenz. Das Stundenausmaß wird von 160 auf maximal 300 Stunden pro Monat angehoben, der Leistungsumfang wird von der Freizeit auf alle Lebensbereiche, ausgenommen Pflege, ausgeweitet. Darüber hinaus besteht im Burgenland die Möglichkeit einer Anstellung über die Sozialen Dienste Burgenland. Aber auch andere Träger können die Persönliche Assistenz gefördert anbieten. Dabei wird immer zumindest der burgenländische Mindestlohn bezahlt.

Angehörigenentlastung

Mit dem neuen Angebot zur Angehörigenentlastung wolle man Betroffene gezielt entlasten „damit diese wieder Kraft tanken und auch Zeit für sich finden. Dieser Ausgleich ist wichtig damit man diese Arbeit leisten kann“, so Schneemann. Möglich ist eine stundenweise ambulante Familienentlastung in den Wohnräumen oder vorübergehende stationäre oder teilstationäre Unterbringung in einer Einrichtung.

Für viele Menschen besteht zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Leben der Wunsch selbstständig zu wohnen. Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Besonders Menschen mit Behinderung „sind bei diesem Schritt aber häufig mit Herausforderungen konfrontiert, welche alleine nicht bewältigbar erscheinen“, erklärt Zagler, „wir sind überzeugt, dass die im neuen burgenländischen Chancengleichheitsgesetz implementierte Wohnbegleitung zukünftig eine große Unterstützung für Menschen mit Behinderung auf diesem Weg sein wird.“ Die neue Wohnbegleitung unterstützt Betroffene dabei den eigenen Haushalt dauerhaften selbständig zu führen. Das kann nach einem stationären Aufenthalt sein oder präventiv um einen stationären Aufenthalt abzuwenden oder aufzuschieben.

Selbstbestimmt - zu Hause und in der Arbeit

Jeder Mensch – mit Behinderung oder ohne – habe das Recht auf Arbeit, betont Zagler. „Arbeiten ist mehr als nur Geld zu verdienen. Arbeiten bedeutet sinnvolle Beschäftigung, persönliche Entwicklung und Inklusion in der Gesellschaft. Menschen die im Berufsleben stehen, können ihr Leben selbstbestimmt und nach den eigenen Vorstellungen gestalten.“

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