ÖVP-Pflegesprecher Steiner
"Modell der pflegenden Angestellten ist grandios gescheitert"
LR SChneemann hat Bilanz über das eingeführte Modell der angestellten pflegenden Angehörigen gezogen. Die ÖVP sieht die Bilanz nicht so positiv.
BURGENLAND. "Statt der von der SPÖ ursprünglich mindestens 600 versprochenen Angestelltenverträge gibt es laut Landesrat Schneemann lediglich knapp 300 und das über einen Zeitraum von über zwei Jahren. Zieht man noch die Eltern, die ihre behinderten Kinder betreuen ab, sind es noch deutlich weniger. Das bedeutet, dass dieses Modell im Jahresschnitt von nicht einmal 150 Menschen in Anspruch genommen wird. Und das hat auch gute Gründe." so die ÖVP.
"Sozialpolitischer Skandal"
Abgesehen von der Tatsache, dass sich die Menschen zu einem Teil ihr Gehalt selber finanzieren müssen, sind die Verträge ein sozialpolitischer Skandal, heißt es seitens der ÖVP.
Es handelt sich um All-In-Verträge. Damit wolle sich das Land alle Überstunden, auch jene an Sonn- und Feiertagen, ersparen.
"Es gibt keine Gehaltserhöhungen. Das bedeutet, dass wir am Ende dieses Jahres nicht mehr von 1.700 Euro reden, sondern nur noch von 1.594 Euro. Das Einkommen sinkt also real Jahr für Jahr", so Steiner.
12 "Überstunden" monatlich
Laut der ÖVP umgehen die Verträge den Kollektivvertrag. Dadurch sollen die angestellten pflegenden Angehörigen verpflichtet sein, monatlich um 12 Stunden länger arbeiten als kollektivvertraglich vorgesehen.
"Die Verträge sehen auch Verschlechterungen in der Frage des Urlaubs vor, statt wie im Kollektivvertrag 26 Urlaubstage, sind nur 25 vorgesehen. Der Rechnungshofbericht zeigt auch klar: 101 von 168 pflegenden Angehörigen waren keinen einzigen Tag auf Urlaub, weil kein adäquater Ersatz möglich ist" so ÖVP-Pflegesprecher Steiner.
Fordern "ordentliche" Verhältnisse
Steiner fordert die SPÖ auf, ordentliche Vertragsverhältnisse für die pflegenden Angehörigen zu schaffen, wenn sie auf dieses "gescheiterte" Modell beharrt. Die Betroffenen ruft Steiner auf, Arbeitszeitaufzeichnungen zu machen, denn auch bei All-In-Verträgen können nicht bezahlte Überstunden eingeklagt werden.
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