Begutachtung abgeschlossen
"Qualitätssiegel" für neues Feuerwehrgesetz
25 Jahre nach dem letzten neuen Feuerwehrgesetz im Jahr 1994 will die Landesregierung im Oktober ein Neues beschließen lassen. Die Begutachtung ist abgeschlossen, das Gesetz auf einem "sehr guten Weg"
BURGENLAND. Knapp vier Monate nach der Präsentation des neuen burgenländischen Feuerwehrgesetzes (die Bezirksblätter berichteten), das mit 1.1.2020 in Kraft treten soll, ist dessen Begutachtung nun abgeschlossen. Und das mit einem positiven Ergebnis.
"Große Herausforderung"
Vom Verfassungsdienst des Bundes habe man etwa ein "Qualitätssiegel" für die Einarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im neuen Gesetz erhalten, sagte der mitverantwortliche Jurist Thomas Schindler. "Das war eine große Herausforderung, aber da sind wir jetzt sicherlich Vorreiter." Außerdem habe man sich bei der Ausarbeitung des Gesetzes auch strikt an die Vorgaben der Bundesverfassung – was das System der Selbstverwaltung betrifft – gehalten.
"Wir haben sehr wertschätzende Anregungen bekommen, aber unser System insgesamt wurde überhaupt nicht in Frage gestellt", so Schindler, der das Gesetz aus rein juristischer Sicht "auf einem sehr guten Weg" sieht. Das Gesetz sei für die Behörden sowie für die Feuerwehr gut und damit letztlich auch für das Land. "Als Jurist kann ich nur hoffen, dass die Politik diesen Vorschlag annehmen und einstimmig beschließen wird."
"Totale Einbindung der Feuerwehr"
Dies hofft auch Feuerwehrreferent und LH-Stv. Tschürtz (FPÖ): "Aus meiner Sicht ist es das modernste Feuerwehrgesetz Österreichs, das wahrscheinlich auch von anderen Bundesländern als Anpassung für ihre eigenen Gesetze herangezogen werden wird." Bei den Infoveranstaltungen innerhalb der Feuerwehr seien keine Fragen nicht beantwortet worden. "Es war die totale Einbindung der Feuerwehr", so Tschürtz, der zuversichtlich sei, dass das Gesetz mit entsprechender Mehrheit durchgehe.
Auch Kögl zuversichtlich
Auch Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl blickt "zuversichtlich in die Zukunft": Der Zufall habe es so gewollt, dass es in den letzten eineinhalb Jahren fünf Bezirkskommando-Wechsel im Burgenland gab. "Dadurch konnten deren Erfahrungen berücksichtigt und das Gesetz von den neuen Führungen auch mitgetragen werden, was gut ist, da sie das Gesetz ja künftig auch ausleben müssen." Der Beschluss des Gesetzes werde aber auch der Auftakt für weiterführende Arbeiten im Landesfeuerwehrverband sein, "wie eine neue Dienstordnung".
Jedenfalls betonte auch Kögl, dass sich andere Landesfeuerwehrverbände am burgenländischen Gesetz orientieren würden: "Ich weiß, dass manche schon sehnsüchtig darauf warten", so Kögl, dessen Funktionsperiode mit Ende November nach zehn Jahren ausläuft. Ob er noch bis 2022 verlängern wird, wie es die Politik gerne hätte, behalte er sich noch vor. Er wolle jedenfalls kein Sesselkleber sein und deshalb an die nächste Generation übergeben.
Warum es so lang dauerte
Die lange Dauer der Ausarbeitung des neuen Gesetzes habe zwei Gründe: "Wichtig war immer, die Feuerwehr mit einzubinden, denn das Gesetz kann nur funktionieren, wenn es von den Feuerwehrmitgliedern mitgetragen wird. Das hat sich natürlich auch auf die Dauer ausgewirkt", erklärt der ebenfalls mitverantwortliche Erich Hahnenkamp vom Hauptreferat Sicherheit in der Landesverwaltung. Unter anderem ließ Tschürtz alle 17.000 Feuerwehrmitglieder im Burgenland befragen.
Außerdem wurde die Ausarbeitung hauptsächlich von drei Juristen vorgenommen, "die die Arbeit in ihrer Urlaubs- und Freizeit getan haben und keinen Cent dafür erhalten haben", so Kögl, der allen Beteiligten ein großes Lob aussprach.
Was sich durch das neue Gesetz ändert
Konkret sieht das neue Feuerwehrgesetz "demokratischere Strukturen" vor: Demnach werden 2021 erstmals alle neue Kommandanten der insgesamt 317 Ortsfeuerwehren im Rahmen einer Mitgliederversammlung gewählt. 2022 erfolgen dann die Wahlen der Abschnitts- und Feuerwehrkommandanten. Alle Kommandanten zusammen wählen dann den Landesfeuerwehrkommandanten – und zwar bei jedem zweiten Landesfeuerwehrtag, der künftig alle drei Jahre stattfinden soll. Zudem können Mitglieder künftig bis zum 70. Lebensjahr bei der Feuerwehr sein – bis jetzt war das nur bis 65 möglich.
Erstmals gibt es im Gesetz auch eine klare Trennung zwischen Selbstverwaltung und Behörde sowie einen Landesfeuerwehrdirektor, der die behördlichen Agenden übernehmen und seinen Dienst mit dem 1.1.2020 antreten soll – die Stelle werde bald ausgeschrieben, hieß es am Dienstag.
Auch in der Finanzgebarung gibt es Neues: Gemeinden können die Finanzen ihrer Ortsfeuerwehren künftig überprüfen und sollen somit den Ortsfeuerwehrkommandanten entlasten. Dieser kann nun über Ausgaben von bis zu 5.000 Euro selbst entscheiden, muss bei Ausgaben von bis zu 10.000 aber das Ortsfeuerwehrkommando hinzuziehen. Bei allen Ausgaben über 10.000 Euro muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
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