Novelle der Raumplanung angekündigt
SPÖ will Bauland-Preise regulieren

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrat Heinrich Dorner präsentierten ein Maßnahmenpaket für "leistbares Bauland" | Foto: LMS
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Änderungen im erst 2019 beschlossenen Burgenländischen Raumplanungsgesetz sollen Verbesserungen für die Burgenländer bringen. Zentrale Zielsetzung des neuen Gesetzes: Bauland soll leistbarer werden – Kritik und teilweise Lob kommt von der Opposition

BURGENLAND. In bestimmten Regionen des Burgenlandes sei Bauland in den letzten Jahren zum Teil deutlich teurer geworden. Mit einer Novelle wolle man diesem Trend entgegenwirken und erschwingliche Preise sicherstellen, betonten LH Hans Peter Doskozil und Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner bei der Vorstellung des neuen Maßnahmenpaketes.

Drei Maßnahmen

Konkret sind drei Maßnahmen geplant: eine Baulandmobilisierungsabgabe, eine Preisregulierung sowie einen Anspruch auf leistbares Bauland, der bei Baulandknappheit ein Vorkaufsrecht für Gemeindebürger bedeutet.

Problem Baulandknappheit

Die Novelle des Raumplanungsgesetzes soll bis Ende 2020 geschehen und künftig ermöglichen, dass als Bauland gewidmete, aber bislang nicht verfügbare Grundstücke für Zwecke der Bebauung mobilisiert werden können. Ziel sei, „keine Situationen zu erzeugen, die es teilweise in westlichen Bundesländern gibt, dass sich die einheimische Bevölkerung und allen voran junge Familien Bauland nicht mehr leisten können“.

Das bedeutet, wenn Baulandreserven vorliegen, muss die Gemeinde mit den Grundstückseigentümern verhandeln und einen leistbaren Kaufpreis festlegen. Scheitern die Verhandlungen, müssen neue Flächen in Bauland umgewidmet werden. In der Folge werde es auch zu Rückwidmungen von nicht verfügbarem Bauland kommen, heißt es vom Land.
Weiters wird die Landesregierung eine Gemeinde künftig auffordern können, die oben angeführten Maßnahmen zu ergreifen – andernfalls kann nach zwei Jahren eine Umwidmung durch die Landesregierung erfolgen, wenn diese dem „Örtlichen Entwicklungskonzept“ (ÖEK) nicht widerspricht.

Baulandmobilisierungsabgabe

Als Bemessungsgrundlage für die Baulandmobilisierungsabgabe gilt das Flächenausmaß sowie der Quadratmeterpreis. Dabei ist ein Prozentsatz von 0,5 bis 2,5 Prozent, gestaffelt nach Grundstücksgröße, von dem von der Landesregierung festgesetzten Baulandpreis vorgesehen. Dieser Baulandpreis ergibt sich aus dem errechneten Grünlandpreis zuzüglich der Aufschließungskosten für das jeweilige Grundstück.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Abgabe sind Grundstücke für eigene Kinder bzw. Enkelkinder – dabei gilt die Regelung: pro Kind (bis 30 Jahre) ein Grundstück. Befreit von der Abgabe sind außerdem Gemeinden, das Land Burgenland sowie die Unternehmen des Landes.

"Anspruch auf leistbares Bauland"

Künftig sollen außerdem Bürger, die ihren Hauptwohnsitz bereits seit drei Jahren gemeldet haben, einen Anspruch auf ein Gemeindegrundstück zu dem vom Land festgelegten Maximalkaufpreis haben. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet Gemeinden also, Baulandgrundstücke zu diesem Preis für die Gemeindebürger bereit zu halten. Steht ausreichend Bauland zur Verfügung, kann die Gemeinde darüber hinaus Grundstücke an andere verkaufen. Leistbarer Baulandpreis bedeutet laut LH Doskozil beispielsweise: "Wenn ein Grundstück einen Quadratmeterpreis von 200 Euro aufweist, ergibt sich nach dem neuen Grundstücksmaximalpreis ein Quadratmeterpreis von 80 Euro." 

Härtefallklausel für Abwanderungsgemeinden

Die Gesetzesnovelle soll zudem weitere Neurungen enthalten. Unter anderem ist eine Härtefallklausel für Abwanderungsgemeinden geplant, mit der betroffene Gemeinden von den künftigen Raumplanungsgrundsätzen bezüglich geschlossener Bebauung und Landschaftsschutz abweichen dürfen. Außerdem will die Landesregierung im Bereich der Photovoltaik Eignungszonen definieren, "um den Ausbau strukturiert und im Einklang mit den Gemeinden und dem Landschaftsschutz umzusetzen“, erklärte LR Dorner. Vorrangig soll der Ausbau auf Dächern erfolgen. Größere Freiflächenanlagen sollen – wie bei der Windkraft – nur in speziellen Eignungszonen möglich sein.

ÖVP erteilt "neuer SPÖ-Steuer" Absage

Kritik zur geplanten Gesetzesnovelle kommt von der Volkspartei: "Unter dem Deckmantel Baulandmobilisierung sollen Eigentümer eines Bauplatzes in Zukunft zur Kasse gebeten werden. Die Volkspartei Burgenland erteilt diesem Vorhaben eine klare Absage. Wir haben nicht vor, die Bürger in dieser schwierigen Situation zusätzlich zu belasten“, so der gf. Landesparteiobmann Christian Sagartz. „Offensichtlich möchte Doskozil mit seiner neuen Steuer Geld in die leeren Kassen des Landes spülen. Unser Standpunkt ist klar: Keine neuen Steuern zu Lasten der Burgenländerinnen und Burgenländer.“

FPÖ kritisiert "planwirtschaftliche Methoden a la DDR"

FPÖ-Wohnbausprecher Alexander Petschnig verstehe ja, "dass das Horten von Bauland in manchen Gemeinden ein Ärgernis ist, weil dadurch der Allgemeinheit zusätzliche Kosten entstehen und mitunter die Zersiedelung vorangetrieben wird". Das Setzen richtiger ökonomischer Anreize wie etwa die geplante Widmungsabgabe – so sie denn auf vernünftige Art und Weise umgesetzt werde – sei dabei durchaus als positiver Ansatz zu sehen. „Doskozils Gedankenspiele mit staatlichen Preisregulierungen allerorten sind hingegen rundweg abzulehnen“, so Petschnig. „Das Beispiel der DDR oder anderer Staaten, die auf dieses System gesetzt haben, beweist, dass Preisregulierungen unter keinen Umständen funktionieren können. Und auch wenn Doskozil von einer Halbierung des Quadratmeterpreises im Bezirk Neusiedl am See philosophiert: Das bedeutet nicht mehr oder weniger als ein schrankenloses Ausufern der Nachfrage und ein komplettes Verbauen der Landschaft“. 
Die geplante Preisregulierung von Bauland durch das Land wird auch von der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) entschieden abgelehnt.

Gang zum Verfassungsgerichtshof

Ähnlich problematisch sieht der FPÖ-Wohnbausprecher das geplante Vorkaufsrecht für Gemeindebürger. „Diese beiden Detailpläne stellen meiner Ansicht nach einen direkten Eingriff in das verfassungsmäßige Eigentumsrecht der Menschen dar. Sollte derartiges wirklich beschlossen werden, steht die FPÖ für einen Gang zum Verfassungsgerichtshof gerne zur Verfügung“, schloss Petschnig.

Grüne: "Schritt in die richtige Richtung"

In der Widmungsabgabe sehen die Grünen einen Schritt in die richtige Richtung. "Unsere langjährige Forderung, nicht dauernd Bauland zu widmen, sondern vorhandenes Bauland zu nutzen, wird nun endlich umgesetzt. Wir werden aber darauf achten, dass sich die Landesregierung nicht wieder selbst aus ihrem Gesetz ausnimmt", verweist Klubobfrau Regina Petrik auf die neue Widmungskategorie "Wohnen am Golfplatz". Petrik: "Es ist noch kein Jahr her, da wurde für den SPÖ-Bürgermeister in Zurndorf einfach per Verordnung diese neue Widmung geschaffen. Die Raumplanung muss künftig für alle gleich gelten".

Warnung vor Freunderlwirtschaft

Vor einer Fehlentwicklung warnt Petrik beim Vorkaufsrecht der Gemeinden. "Bauland als Gemeinde zu kaufen und dann nach eigenem Ermessen weiterzugeben, könnte auch als Freibrief zur Freunderlwirtschaft unter dem Deckmantel der Raumordnung missbraucht werden", warnt Petrik und fordert klare Regeln und Transparenz bei der Vergabe durch die Bügermeister ein. "Wir fordern dabei auch einen umfassenden Bodenschutz ein, denn weitere Zersiedelung und willkürliches Zubetonieren zerstört unsere Landschaft und unser Klima. Das können wir uns nicht mehr leisten", so Petrik.

NEOS: "Die SPÖ Burgenland zeigt Allmachtsfantasien"

Prinzipiell seien Maßnahmen zur Mobilisierung der bestehenden Baulandreserven zu begrüßen, heißt es von den NEOS Burgenland. Vielmehr gehe es jedoch darum, Flächen effektiver zu nutzen und zu einer möglichst verdichteten Bauweise zu kommen. Gleich mehrere Punkte der geplanten Novelle zum Raumordnungsgesetz sieht Landessprecher Eduard Posch deshalb mehr als kritisch. So sei es nicht nachvollziehbar und auch klar abzulehnen, dass die Gemeinden, das Land und Landesbetriebe von der geplanten Widmungsabgabe befreit sein sollen:

„Dies ist verfassungsrechtlich bedenklich und gilt es zu überprüfen, ob dies dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Ebenso verfassungsrechtlich bedenklich ist es einen Maximalpreis für Grundstücke festzulegen, dies stellt einen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Es zeigen sich Allmachtsfantasien der SPÖ-Alleinregierung im Burgenland, die sich unter anderem in der Verpolitisierung und Regulierung der Wirtschaft, der Verwaltung sowie weite Teile des gesellschaftlichen Lebens im Burgenland zeigen. Eine äußerst bedenkliche Entwicklung, die Korruption, Misswirtschaft und der bereits bekannten Freunderlwirtschaft Tür und Tor öffnet. Und das lehnen wir ganz entschieden ab. Wir brauchen keinen Rückfall in längst überwundene Zeiten, das gefährdet das Erfolgsmodell der öko-sozialen Marktwirtschaft“, warnt Posch.

„Mit uns wird es keine neuen Steuern geben“

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