Wenn die Firma pleite geht
Arbeiterkammer erhöht Insolvenz-Soforthilfe

Mit Jahresbeginn verbessert die AK Burgenland die Förderrichtlinien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Firmen pleite gehen. | Foto: Pexels
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  • Mit Jahresbeginn verbessert die AK Burgenland die Förderrichtlinien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Firmen pleite gehen.
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Die steigenden Insolvenzzahlen und die hohen Preissteigerungen haben die AK Burgenland daher veranlasst, die Förderrichtlinien für die Insolvenz-Soforthilfe zu überarbeiten. Die Förderung wurde erhöht und leichter zugänglich gemacht

BURGENLAND. Ab 1. Jänner gibt es für den Insolvenz-Soforthilfe-Fonds neue Förderrichtlinien. Die maximale Förderhöhe wurde auf 2.300 Euro erhöht, die Soforthilfe kann bereits beantragt werden, wenn Lohn bzw. Gehalt für einen Monat aushaften.
Die Förderhöhe hängt von den offenen Ansprüchen ab und beträgt grundsätzlich:

  • die Höhe des Netto-Insolvenzentgelts, maximal jedoch 600 Euro netto, wenn an Insolvenzentgelt für laufenden/s Lohn/Gehalt insgesamt maximal 1.700 Euro netto aushaftet,
  • 1.200 Euro netto, wenn an Insolvenzentgelt für laufenden/s Lohn/Gehalt insgesamt mehr als 1.700 Euro netto maximal aber 3.300 Euro netto aushaftet,
  • 2.300 Euro netto, wenn an Insolvenzentgelt für laufenden/s Lohn/Gehalt insgesamt mehr als 3.300 Euro netto aushaftet.
  • Für die Gewährung der Soforthilfe müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese wurden ebenfalls evaluiert und werden vom Team des AK-Insolvenzrechts geprüft.

Teilzeitbeschäftigte profitieren

Für die Gewährung der Soforthilfe müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese wurden ebenfalls evaluiert und werden vom Team des AK-Insolvenzrechts geprüft.
Davon profitieren nun auch mehr geringfügig Beschäftigte bzw. Teilzeitbeschäftigte. Das soll jenen Betroffenen helfen, die aufgrund der Teuerung schon mit einem fehlenden Monatslohn bzw. -gehalt Probleme haben, die laufenden Rechnungen zu bezahlen.

AK-Präsident Gerhard Michalitsch und die Leiterin des AK-Insolvenzreferates, Daniela Streli, informieren über die Insolvenz-Soforthilfe.  | Foto: AK Burgenland
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Unbürokratisch und kostenfrei

„Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten und des Anstieges bei den Insolvenzen haben wir uns entschieden, die Förderrichtlinien zu überarbeiten und so den Zugang zur Soforthilfe noch einfacher für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu machen. Wir garantieren auch weiterhin unbürokratische sowie zins- und kostenfreie Hilfe“, erklärt AK-Präsident Gerhard Michalitsch.

800 Insolvenzanträge im Jahr 2022

Nach dem Abflauen der Insolvenzen wegen der Covid-Krise gab es im vorigen Jahr eine Trendumkehr bei den Firmenpleiten im Burgenland. Laut Insolvenzreferat der Arbeiterkammer gab es 2022 mehr als 800 Insolvenzanträge. „Damit liegen wir um rund 140 Anträge über den Werten vor der Corona-Krise. Und die Tendenz ist steigend“, fasst die Leiterin des AK-Insolvenzreferates Daniela Streli zusammen. 2022 wurden 826 Insolvenzanträge bearbeitet. Die meisten Betroffenen gab es in der Bauwirtschaft, dicht gefolgt vom Handel und von Transport-Verkehr.

Informationen über die neuen Förderrichtlinien gibt es auch unter bgld.arbeiterkammer.at

Mit Jahresbeginn verbessert die AK Burgenland die Förderrichtlinien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Firmen pleite gehen. | Foto: Pexels
AK-Präsident Gerhard Michalitsch und die Leiterin des AK-Insolvenzreferates, Daniela Streli, informieren über die Insolvenz-Soforthilfe.  | Foto: AK Burgenland

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