Equal Pension Day
Burgenländerinnen erhalten um 40,5 Prozent weniger Pension

- Gender Pension Gap: Männer erhalten deutlich mehr Pension als Frauen.
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Am 5. August 2025 ist im Burgenland Equal Pension Day. Dieser Tag markiert symbolisch jenen Zeitpunkt, ab dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst bis Jahresende beziehen werden. Der Aktionstag macht auf die weiterhin große Pensionslücke zwischen den Geschlechtern aufmerksam.
BURGENLAND. Der Equal Pension Day markiert jenen Tag im Jahr, bis zu dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen im gesamten Kalenderjahr. Im Burgenland fällt dieser 2025 auf den 5. August, das ist ein Tag früher als im Bundesdurchschnitt. Neben dem Gender Pay Gap, der auf die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen hinweist, ist der Equal Pension Day ein weiterer symbolischer Tag, der auf strukturelle Ungleichheiten aufmerksam macht.
Burgenland im Bundesvergleich
Die durchschnittliche Pension einer burgenländischen Frau beträgt im Jahr 2025 1.496 Euro, während Männer im Schnitt 2.585 Euro erhalten. Das ergibt einen Gender Pension Gap von 40,5 Prozent. Der österreichweite Durchschnittsunterschied liegt bei 39,76 Prozent bzw. 847 Euro monatlich. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Lücke im Burgenland kaum verändert. Auch 2024 lag der Equal Pension Day nur zwei Tage früher, am 3. August. Noch vor zehn Jahren, im Jahr 2015, fiel der Tag auf den 15. Juli. Der bundesweite Stichtag ist sowohl 2024 als auch 2025 auf den 6. August gefallen, 2015 war es der 26. Juli. Im Bundesländervergleich liegt das Burgenland im Mittelfeld: Deutlich höher ist der Gender Pension Gap etwa in Vorarlberg mit 46,7 Prozent und Oberösterreich mit 45,1 Prozent, während Wien mit 28,2 % die niedrigste Pensionslücke aufweist.
Frauen | Männer | Gap (%) | |
---|---|---|---|
Durchschnittspension Österreich | 1.527 € | 2.535 € | 39,76 % |
Durchschnittspension Burgenland | 1.496 € | 2.585 € | 40,5 % |
Equal Pension Day Österreich | 6. August 2025 | ||
Equal Pension Day Burgenland | 5. August 2025 |
Ursachen für die Pensionslücke
Strukturelle Ursachen für die Pensionslücke sind etwa geringeres Erwerbseinkommen aufgrund von geringeren Stundenlöhnen, weniger Führungspositionen oder Teilzeitarbeit. "Teilzeitarbeit aufgrund von Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen ist noch immer hauptsächlich weiblich", weiß auch Landesrätin Daniela Winkler. Die Betreuung von Kindern oder das Managen des Haushaltes führen häufig zu längeren Erwerbsunterbrechungen bzw. zu Erwerbstätigkeiten in geringerem Ausmaß bei Frauen. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Pensionshöhe. Ein Vergleich zur jüngsten Teilzeit-Statistik zeigt: Österreichweit geben 40,1 Prozent der Frauen und 7,2 Prozent der Männer in Teilzeit an, dass sie Betreuungspflichten – für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige – erfüllen müssen.

- Frauen übernehmen meist mehr Care-Arbeit, was sich negativ auf die Pension auswirkt.
- Foto: MeinBezirk
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Seit 2024 steigt das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen schrittweise von 60 auf 65 Jahre an, um langfristig eine Gleichstellung mit Männern zu erreichen. Außerdem werden Kindererziehungszeiten bis zum 4. Geburtstag sowie Wochengeldzeiten bei den Pensionsbeiträgen berücksichtigt. Und dennoch: Alleinlebende Pensionistinnen sind immer noch überdurchschnittlich oft von Armutsgefährdung betroffen.
Freiwilliges Pensionssplitting
Um der Gefahr, im Alter in Armut zu leben, entgegenzuwirken, gibt es einige Möglichkeiten, darunter das freiwillige Pensionssplitting. Dadurch kann die Pension des Elternteils verbessert werden, der überwiegend die Betreuung und Pflege der Kinder übernimmt. Der erwerbstätige Partner kann freiwillig bis zu 50 Prozent seiner jährlichen Teilgutschrift auf das Pensionskonto des betreuenden Elternteils übertragen. Das Pensionssplitting ist bis zum 7. Lebensjahr des Kindes möglich. Übertragen werden können die Beiträge auch im Nachhinein, der Antrag muss spätestens bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes gestellt werden. Ziel ist es, die Pensionslücke auszugleichen, die durch Erwerbsunterbrechungen wegen Kinderbetreuung entsteht.
Die Landesrätin Winkler fordert zudem, Betreuungszeiten deutlich besser in der Pensionsvorsorge zu berücksichtigen. "Wer Kinder großzieht oder Angehörige pflegt, leistet einen gesellschaftlich unverzichtbaren Beitrag. Das muss in den Anrechnungszeiten und im Pensionsanspruch mehr Gewicht bekommen, sonst riskieren wir, dass Altersarmut weiterhin vor allem weiblich bleibt."
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