AK-Tipp zu Bekleidungsvorschriften
Mit Sandalen und Minirock im Büro?
Das Thermometer steigt, im Büro herrscht brütende Hitze. Trotzdem gilt es am Arbeitsplatz gewisse Kleidervorschriften einzuhalten.
BURGENLAND. Ein Minirock samt bauchfreien Top wird im flippigen Teenie-Shop keinen Ärger verursachen, am Bankschalter wahrscheinlich schon. Gerade in Banken, Versicherungen und Kanzleien ist auch an Hundstagen förmlichere Kleidung gefragt. Auch an der Supermarktkassa sind legere Outfits nicht gerne gesehen.
Dienstuniform auch bei Hitze
„Bestehende Bekleidungsvorschriften müssen auch bei Hitze eingehalten werden. Auch eine sonst übliche Dienstuniform ist bei Hitze zu tragen“, erklärt AK-Arbeitnehmerschutzexperte Alfred Hillinger.
Dem Arbeitsplatz anzupassen
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen betrieblichen Bekleidungsregeln und Vorschriften bzw. Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes. Die Kleidung ist – auch nach der Rechtsprechung – dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes anzupassen.
Legeres Outfit in Absprache mit dem Boss
Doch Bekleidungsvorschriften können in Absprache mit dem Chef gelockert werden. Bei großer Hitze werden dafür auch Kunden Verständnis haben.
Anders bei persönlicher Schutzkleidung. Hillinger: „Gibt es im Arbeitnehmerschutz Vorschriften, dass Schutzkleidung zu tragen ist, müssen Helme, Sicherheitsschuhe, Schutzmasken etc. trotz hochsommerlicher Temperaturen getragen werden.“
Arbeiten im Freien
Gerade beim Arbeiten im Freien ist es wichtig, auf die richtige Bekleidung zu achten.
Tipps:
- Tragen Sie luftdurchlässige UV-sichere Kleidung.
- Weites Gewand in hellen Farben
- Kleidung aus Schweiß aufsaugendem Material.
- Kopfbedeckung, die eine gute Durchlüftung gewährleistet!
Doch auch der Chef kann in die Pflicht genommen werden. „Der Chef muss bei der Arbeit im Freien dafür sorgen, dass Sonnenschutzbrillen und ein geeignetes Sonnenschutzmittel vorhanden sind. Außerdem muss für Schutzhandschuhe gesorgt sein, um erhitzte Oberflächen angreifen zu können“, informiert Hillinger.
„Chefs sollen die Regeln bei Hitze etwas lockern“
AK-Präsident Gerhard Michalitsch bittet bei Hitze sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer um Verständnis für gewisse Bekleidungsvorschriften: „Neben den Regeln für die Arbeitnehmer, liegt es auch immer am Chef diese Regeln im Rahmen der Möglichkeiten bei extrem heißen Tagen etwas zu lockern. Immerhin sollen sich auch die Arbeitnehmer wohlfühlen. Da gilt es auch für den Arbeitgeber sich zu bemühen.“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.