Döblinger Schutzzone
Stadt rechtfertigt Umwidmung beim Fernmeldeamt
Die Flächenumwidmung in der Grinzinger Straße 107 sorgte für Aufregung bei Anrainerinnen und Anrainern, Betrieben und Teilen der Döblinger Bezirkspolitik. Nun soll das Grundstück gewinnbringend verkauft werden. Für die Stadt Wien hatte die Flächenumwidmung gute Gründe, wie man auf Nachfrage der BezirksZeitung schriftlich mitteilt.
WIEN/DÖBLING. Das alte Fernmeldeamt in der Grinzinger Straße 107 war ursprünglich ein Gebäude in einer Schutzzone. Im Herbst 2021 beschloss der Gemeinderat (mit den Stimmen von SPÖ, Grüne und Neos) jedoch eine Flächenumwidmung des Areals. Das führt dazu, dass der Eigentümer (eine Immobilienfirma aus der Inneren Stadt) nun sieben Millionen mehr für das Grundstück verlangen kann, als sie selbst 2016 dafür zahlen musste.
Der Döblinger Bezirksvorsteher Daniel Resch (ÖVP) fordert jetzt mehr Mitspracherecht der Wiener Bezirke bei der Prüfung von Flächenumwidmungen. Wir haben ausführlich über den Fall berichtet. Derzeit nehmen solche Prüfungen die MA 19 - Architektur und Stadtgestaltung vor, bevor der Gemeinderat letztendlich dafür oder dagegen abstimmt. Für die Behörde ging die Flächenumwidmung in der Schutzzone damals in Ordnung, wie man auf Anfrage der BezirksZeitung jetzt mitteilt.
"Kein schützenswertes Gebäude"
Der Vorschlag zur Umwidmung der Schutzzone kam von der MA 19 persönlich, wie die Verantwortlichen mitteilen: "Im Zuge des Verfahrens zur Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes war die Schutzzonenfestsetzung zu überprüfen. Von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung wurde ein Entfall der Schutzzone im Bereich Grinzinger Straße 107 vorgeschlagen."
Der Grund: Der seit Jahren leerstehende Zweckbau war weder ein schützenswerter Baubestand, noch würde das Fernmeldeamt einen positiven Beitrag zum örtlichen Stadtbild leisten. "Die Voraussetzung für eine Ausweisung als Schutzzone war somit nicht gegeben. Eine Bewilligung zum Abbruch des Baubestandes wäre im Übrigen auch im Rahmen des zuvor gültigen Bebauungsplanes erwartbar gewesen."
Seitens der Stadt betont man, dass man mit möglicher Immobilienspekulation nichts zu tun hat. "Zum angeführten Grundstücksverkauf wird bemerkt, dass für die Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes weder Individualinteressen, noch die allfällige Veränderung von Marktwerten von Liegenschaften maßgeblich sind, sondern die geordnete und nachhaltige Entwicklung des Stadtgebietes in Abstimmung mit den in der Bauordnung für Wien gesetzlich vorgegeben Zielsetzungen und den spezifischen örtlichen Gegebenheiten."
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