Prozess vertagt
45-Jähriger missbrauchte einjährigen Sohn
Ein auf Bewährung entlassener Sexualstraftäter aus dem Nordburgenland soll laut Staatsanwaltschaft seinen einjährigen Sohn sexuell missbraucht und davon angefertigte Pornobilder an andere Personen weitergegeben haben. Der U-Häftling bestritt im Landesgericht Eisenstadt sämtliche Anschuldigungen.
NORDBURGENLAND. Schreckensvorwürfe gegen einen 45-jährigen, verheirateten Familienvater, der seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt. Angeklagt wegen mehrerer schwerer Delikte. So wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Technik-Schüler das „Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie das Vergehen der pornographischen Darstellung Minderjähriger vor!“
Einjähriger Sohn als Opfer
Weil der Nordburgenländer „im Jahr 2023 in wiederholten Angriffen bei seinem einjährigen Sohn geschlechtliche Handlungen vorgenommen und von seinem Sohn entsprechende pornographische Bilddateien hergestellt und anderen zugänglich gemacht hat!“, heißt es in der Anklageschrift.
Wegen Sex-Missbrauch bereits in Haft
Vorwürfe im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen sind für den Mann nicht fremd. Immerhin ist er einschlägig vorbestraft, wegen schwerem sexuellen Missbrauch und der Verbreitung solcher Dateien. Dafür wurde der Angeklagte bereits zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Am 28. April 2020 kam der Nordburgenländer frühzeitig auf Bewährung frei. Offen sind noch zwei Jahre, sieben Monate und 14 Tage.
Angeklagter: "nicht schuldig"
Beim jetzigen Prozess wurde die Öffentlichkeit noch vor Verlesung der Anklageschrift ausgeschlossen. Laut Gerichtspräsident Hofrat Dr. Karl Mitterhöfer hatte sich der Mann zu den vorgeworfenen Taten für „nicht schuldig“ erklärt und wurde nach der Verhandlung zurück in seine Zelle geführt.
Denn es gab eine Vertagung auf den 19. Juni, um noch eine Reihe offener Fragen zu klären, vor allem in technischer Hinsicht zu den angeklagten Postings. Im Rahmen der Verfahrens-Fortsetzung wird auch ein psychiatrischer Sachverständiger gehört, der ein Gutachten über den Beschuldigten gemacht hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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