Ersatzgemeinderat aus Bezirk Eisenstadt
Angeklagter nach Verbotsgesetz argumentierte mit "Gott"

Der Angeklagte, Vertreten von Promi-Anwalt Mag. Werner Tomanek, akzeptierte seine bedingte Haftstrafe und die Geldbuße. | Foto: Gernot Heigl
  • Der Angeklagte, Vertreten von Promi-Anwalt Mag. Werner Tomanek, akzeptierte seine bedingte Haftstrafe und die Geldbuße.
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Bei einem Prozess wegen „Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn“ sowie „Verherrlichung des NS-Regimes und Adolf Hitler“ bestritt der Angeklagte seine Schuld. Brachte im Rahmen seiner „Rechtfertigung“ sogar "Gott“ und „Jesus“ ins Spiel. Sehr zum Erstaunen der Geschworenen, die dem burgenländischen Ersatzgemeinderat kein Wort glaubten.

BEZIRK EISENSTADT. Der verheiratete Familienvater und Facharbeiter, 55, aus dem Bezirk Eisenstadt, fand klare Worte auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Nämlich: "Nicht schuldig!" Zu all den Vorwürfen der Anklägerin, die den Mann im Landesgericht beschuldigte, im Zeitraum Oktober 2017 bis November 2020 durch das Hochladen mehrerer inkriminierter Bilder gegen das Verbotsgesetz (§ 3) inklusive "Verharmlosung von Gräueltaten" verstoßen zu haben.

Staatspolizist entlarvte Lüge

Auf Befragung der Vorsitzenden, ob er selbst diese Fotos auf seinen Facebook-Account gestellt hat, meinte der Burgenländer: "Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, wird aber wohl so gewesen sein!" Um dann zu behaupten, dass sein Profil jedoch nur für Freunde und Freundesfreunde einsehbar war, also etwa 800 Personen. Diese Behauptung stellte sich bei Befragung eines profunden Polizisten der Spezialeinheit LSE (Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, zuvor LVT) als Lüge heraus.

Dokumente belegten eindeutig, dass die Fotos im Internet öffentlich einsehbar waren. Auch eine zweite Feststellung des Angeklagten entlarvte der Fahnder als unrichtig. Es stand nämlich nicht bei all diesen "NS-Bildern" ein Text, der klar erkennen lassen würde, dass der Ersatzgemeinderat den Nationalsozialismus und seine Verbrechen strikt ablehnt.

Von Reichsadlerverbot keine Ahnung

In seinen Rechtfertigungs-Versuchen meinte der Beschuldigte: "Wenn man meine Postings falsch verstanden hat, tut es mir leid!" Niemals wollte er Hitler & Co verherrlichen, immerhin habe er "mit der Schule das KZ-Mauthausen besucht!" Ehe folgte, dass er keine Ahnung hatte, dass die Abbildung des Reichsadlers nicht erlaubt sei. Vom Veröffentlichungsverbot des Hakenkreuzes hingegen habe er schon gewusst, dieses aber trotzdem auf seinem Facebook-Profil hochgeladen.

"Gott" und "Jesus"

Weil er in seinem Grundgedanken den „Unwissenden“ klarmachen wollte, dass das eigentlich ein missbrauchtes Friedenszeichen sei und auch der Begriff "Nazi" in der heutigen Gesellschaft in völlig falschen Zusammenhängen verwendet wird. Bei seinen Argumentationsversuchen kamen dann auch Sätze vor wie "Von Gott auserwählt" und "...eine Ableitung von Jesus von Nazaret!"

Daraufhin - sehr außergewöhnlich bei solchen Prozessen - stellten einige Geschworene dem Angeklagten mehrere teils heikle Fragen. Wie auch die drei Richterinnen, die sogar während laufender Einvernahme mehrere Internetseiten durchforsteten und sich sogar der „Google-Suchhilfe“ bedienten.

Haftstrafe und Geldbuße

Laut Staatsschützer konnten jene Fotos, die Grund der Anklage waren, bis zum Einschreiten der Polizei Ende August 2023 öffentlich eingesehen werden. Das reichte den acht Laienrichtern. Nach mehrstündigem Verfahren sprach das Gremium den Ersatzgemeinderat mit 8 : 0 Stimmen schuldig. Vorsitzende Mag. Doris Halper-Praunias verkündete das Strafausmaß: 10 Monate bedingte Haft, 4.500 Euro Geldbuße sowie Bezahlung von 350 Euro Prozesskosten.

Angeklagter akzeptierte Urteil

Auf Anraten von Star-Verteidiger Mag. Werner Tomanek nahm der Beschuldigte das Urteil an und gab einen Rechtsmittelverzicht ab. Da es seitens der Staatsanwaltschaft keine Erklärung gab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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