ASFINAG erteilt A3-Tunnel bei Großhöflein eine Absage – Anwalt trotzdem optimistisch
Tunnel sei "mit wirtschaftlich angemessenen Mitteln nicht umsetzbar", man sei jedoch zu konstruktiven Gesprächen bereit – Anwalt der Großhöfleiner geht dennoch vom Bau des Tunnels aus und hat im Notfall einen Plan B
GROSSHÖFLEIN (ft). Am 9. Jänner hatte der Anwalt der Bürgerinitiative Großhöflein die ASFINAG zur Planung eines Tunnels auf der A3 aufgefordert, um die Marktgemeinde vor dem Autobahnlärm zu schützen – die Bezirksblätter berichteten. Nun hat die List Rechtsanwalts GmbH – die Rechtsvertretung der Großhöfleiner – eine Antwort der ASFINAG erhalten.
Gespräche ja, Tunnel nein
Darin erklärt sich die ASFINAG zwar zu "konstruktiven Gesprächen" bereit, "um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden". Einen Tunnel dürften die Großhöfleiner aber nicht erhalten: dieser sei nämlich "mit wirtschaftlich angemessenen Mitteln nicht umsetzbar". Dies würden jene Wirtschaftlichkeitskriterien zeigen, die in der Dienstanweisung für Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen festgelegt sind.
"Gesetzliche Verpflichtung"
Es sei der ASFINAG ein großes Anliegen, die Bevölkerung auf Grundlage der vorgegebenen Rahmenbedingungen möglichst wirksam vor Lärmbelastungen zu schützen. Gleichzeitig habe man jedoch auch eine "gesetzlich determinierte Verpflichtung", bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen stets auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu beachten.
"WHO-Wert ein Vorsorgewert"
Uneinig sind sich die Anwaltschaft und die ASFINAG offenbar beim erlaubten Lärmpegel hinsichtlich der Geräuschimmissionen: während die Rechtsvertretung der Großhöfleiner ihre Argumentation auf den nächtlichen Grenzwert der Weltgesundheitsorganisation WHO von 40 dB stützt, seien die für die ASFINAG maßgeblichen Grenzwerte im Sinne der Dienstanweisung mit 50 db für die Nacht sowie mit 60 db für den Tag festgelegt. "Beim WHO-Wert von 40 db handelt es sich um einen reinen Vorsorgewert, der jedoch nicht als rechtsverbindlicher Grenzwert normiert ist", heißt es dazu von der ASFINAG.
1 km langer und 4 Meter hoher Schutz
Bereit zeigt sich die ASFINAG daher weiterhin nur dazu: "ein 1.000 m langer und 4,00 m hoher Lärmschutz zum Schutz von Großhöflein". "Damit wäre für betroffene Bewohner entlang der A3 zweifellos eine deutliche Verbesserung der aktuellen Lärmsituation verbunden."
"Wird nicht reichen"
Für Dr. Wolfgang List, dem Anwalt der betroffenen Großhöfleiner, ist klar, "dass die ASFINAG grundsätzlich Nein zum Tunnel sagt". Letztlich müsse sie aber reagieren. "Die Werte der Lärmmessungen sind so dermaßen hoch, dass eine Schutzwand einfach nicht reichen wird. Schon gar nicht wenn die A3 verlängert wird. Ich war erst letzte Woche in Großhöflein und als ich aus dem Auto gestiegen bin, hab ich mir gedacht, was ist denn hier bitte los."
Plan B vorbereitet
List gehe letztlich davon aus, dass die ASFINAG den Tunnel bauen wird. Und: "Sollte Plan A nicht aufgehen, wovon wir nicht ausgehen, ist auch schon ein Plan B vorbereitet." Wie dieser Plan B aussieht, wollte List den Bezirksblättern nicht verraten. Die erste konstruktive Gesprächsrunde soll in 14 Tagen stattfinden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.