Bezirk Eisenstadt
Eifersüchtiger Stalker zu bedingter Haft verurteilt

Stalking und Körperverletzung klagte die Staatsanwaltschaft an.  | Foto: Heigl
  • Stalking und Körperverletzung klagte die Staatsanwaltschaft an.
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Stalking aus Eifersucht. Gekoppelt mit Körperverletzung und Drohungen. Der Beschuldigte, mehrmals von der Richterin wegen Zwischenrufen ermahnt, war ein Meister im „um den heißen Brei herumreden“. Auch im Minimalisieren. Während er von zwei Anrufen bei seiner Ex-Freundin sprach, lautete die Anklage auf täglich bis zu 100 Calls. So fintenreichen die Ausreden auch waren, sie nützten nichts...

BEZIRK EISENSTADT. Lediglich um das gemeinsame Kind sei er besorgt gewesen, das er mit dem Opfer hat. Nur deshalb gab es hin und wieder Telefonate. „Weil wir uns getrennt haben, wollte ich mit meinem Sohn reden. Vor der Schule und vor dem Schlafen gehen!“, rechtfertigte sich der arbeitslose Angeklagte, Mitte 30, der bis zur Wegweisung der Polizei bei seiner Lebensgefährtin im Bezirk Eisenstadt gewohnt hatte.

Fotos mit Reizwäsche

Im Landesgericht Eisenstadt versuchte er nun in überschwänglichen Wortsalven zu erklären, dass eigentlich sie ihn kontaktiert, ihn dann ignoriert und schließlich sie ihn wieder angerufen hat. „Außerdem beschimpfte sie mich und zudem wollte sie mich eifersüchtig machen. Deshalb tat sie bei manchen Telefonaten so, als ob ein Mann über Nacht bei ihr in der Wohnung wäre. Sie sagte mir auch, dass sie Fotos in Reizwäsche an andere verschickt hat! Ich habe mir lediglich Sorgen um unseren gemeinsamen Sohn gemacht!“

Bereits 30 - 40 Trennungen

Bezüglich Beziehung meinte der Mann: „Wir waren zirka 10 Jahre zusammen. In den letzten zwei bis drei Jahren haben wir uns rund 30 bis 40 Mal getrennt, dann gestritten, ehe wir uns wieder versöhnt haben. Ich dachte, das wird auch Ende Dezember wieder so sein!“ „Aber die Mutter ihres gemeinsamen Kindes, also ihre Ex-Lebensgefährtin, hat ihnen doch mehrmals geschrieben, dass sie sie in Ruhe lassen und mit Nachrichten und Anrufen aufhören sollen!“, warf die Vorsitzende ein. Retour kam sinngemäß, dass er das nicht ernst genommen hat...

Gewalt und Verletzungen: "Glatte Lüge!"

Als „glatte Lüge“ bezeichnete der Beschuldigte den Vorwurf, dass er seine Ex-Lebensgefährtin während eines Urlaubs einmal gestoßen hat und sie dabei leicht verletzt worden ist: „Nein, das war nur eine normale Diskussion. Sonst nichts!“ Auch den Anklagepunkt einer festen Ohrfeige mit der flachen Hand ins Gesicht bestritt der Mann: „Niemals habe ich meine Freundin geschlagen!“

Opfer: Flut von Anrufen und Nachrichten

Dann sagte das Opfer, Anfang 30, im Saal 6 aus. Berichtete über eine Flut von Nachrichten und Anrufen. Zu jeder Tages- und Nachtzeit. „Da ich beruflich rund um die Uhr erreichbar sein muss, konnte ich das Diensthandy nicht abstellen. Oftmals gab es für mich keinen Schlaf. Das war keine schöne Situation!“

Er ist offenbar besessen von mir

Um dann zu erklären: „Er ist der Vater unseres Sohnes. Im Grunde kein schlechter Mensch. Ich will kein Schmerzensgeld von ihm. Ich will nur Frieden. Ich will nur, dass das aufhört und wir eine normale Elternbeziehung haben können, auch wenn wir kein Paar mehr sind. Es gab ja schon viele Trennungen vorher, weil es eben nicht funktioniert hat!“ Und weiter: „Er ist offenbar besessen von mir. Aber es muss ihm endlich klar werden, dass dieses ,Das wird schon wieder‘ vorbei ist!“

Keinen Kommentar mehr!

Nach Zwischenrufen des Angeklagten und mehrmaligen Ermahnungen folgte seitens der Richterin die barsche Botschaft: „ICH WILL KEINEN KOMMENTAR MEHR HÖREN! Oder wollen sie draußen warten?“ Dann erzählte die Zeugin unter Tränen von dem Stoß, wodurch sie über eine Bettkante gestürzt ist und sich dabei am Oberschenkel ein Hämatom zugezogen hatte. „An einem anderen Tag bekam ich eine feste Watschn im Zuge eines Streites, bei dem er auch mein Handy zertrümmerte. Ich hatte eine Schwellung im Gesicht. Aber, noch einmal, ich will nur Frieden und ihn hier vor Gericht nicht schlecht machen!“

3 Monate bedingte Haft

Richterin Alexandra Klima verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre. Der Beschuldigte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Seitens der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung. Daher ist der Spruch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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