Ab 20. Dezember
Neue Besuchsregelungen für das Krankenhaus Eisenstadt
Ab Montag, dem 20. Dezember, sind wieder mehr Besuche im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt möglich. Eine Person pro Kalendertag darf ab dann einen stationär aufgenommenen Patienten im Zimmer für eine Stunde besuchen. In der Weihnachtszeit dürfen zwei Personen einen Patienten besuchen.
EISENSTADT. Auf Basis der aktuell geltenden COVID-19-Verordnung des Gesundheitsministeriums lockern die fünf burgenländischen Spitäler in Eisenstadt, Oberwart, Oberpullendorf, Güssing und Kittsee die Regeln für Besuchszeiten. Ab Montag darf eine BesucherIn pro Kalendertag eine stationär aufgenommene PatientIn im Zimmer für eine Stunde lang besuchen. Voraussetzung ist, dass BesucherInnen eine 2G-Bestätigung (geimpft oder genesen) vor dem Zutritt nachweisen, dazu einen gültigen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Das Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthaltes Pflicht. Das gilt insbesondere auch für die Zeit im Patientenzimmer. Auch alle anderen Maßnahmen sind einzuhalten – wie ausreichend Abstand halten, Hände so oft wie möglich desinfizieren, keine Umarmungen oder Küsse.
Großzügigere Weihnachtsregelung
Während der Weihnachtsfeiertage vom 24. bis 26. Dezember gilt eine erweiterte Ausnahme. Patienten können an diesen drei Tagen von zwei Personen besucht werden. Die Krankenhausgesellschaft KRAGES ersucht aber, nur unbedingt notwendige Besuche vorzunehmen. Auch die anderen Maßnahmen sind laut KRAGES einzuhalten: Abstand halten, Hände so oft wie möglich desinfizieren, keine Umarmungen oder Küsse.
Besuche sind nur während den festgelegten Besuchszeiten möglich. Diese sind montags bis sonntags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr. An Dienstagen und Donnerstagen gibt es zusätzliche Besuchsmöglichkeiten zwischen 18.00 und 19.00 Uhr.
Ausnahmen
Generelle Ausnahmen von den Besuchsregelungen gelten in folgenden Situationen:
- Rund um Geburten darf eine Person dabei sein (Schwangerenuntersuchung, Entbindung, Besuche unmittelbar nach der Geburt)
- Minderjährige dürfen täglich von zwei Personen zwischen 14.00 und 15.00 Uhr besucht werden
- In Covid-19-Isolierstationen sowie in den Covid-19-Intensivstationen sind grundsätzlich keine Besuche möglich. Ausnahmen sind Verabschiedungssituationen.
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