Prozess um Halloween-Schützen in Großhöflein: Urteil gefällt
EISENSTADT. Jener 32-jähriger Oberpullendorfer, der zu Halloween 2014 die 13-jährige Eisenstädterin Caroline Bredlinger angeschossen haben soll, wurde am Dienstag, dem 03.03.2015, zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon sieben unbedingt, verurteilt. Da die Staatsanwaltschaft auf Berufung verzichtet, ist das Urteil rechstkräftig.
"Bekenne mich schuldig"
Der Angeklagte hatte die Verantwortung für die Tat gleich zu Prozessbeginn auf sich genommen. "Ich bekenne mich schuldig und übernehme die volle Verantwortung", so der 32-jährige Mann, dem der Staatsanwalt Christian Petö schwere, absichtliche Körperverletzung vorgeworfen hatte.
"Black-Out-Aktion"
Christian Supper, der Verteidiger des mutmaßlichen Täters, sprach von einer "Black-Out-Aktion" seines Mandanten und stellte dazu das Vorhandensein eines Motivs in Frage. Dementsprechend plädierte er dafür, nicht von einer Absichtlichkeit auszugehen. Richter Wolfgang Rauter sah die Absichtlichkeit der Tat im Endeffekt als nicht gegeben an.
"Wollte sie erschrecken"
"Ich habe sie (die Jugendlichen, Anm.) erschrecken wollen - dummerweise", hatte sich der 32-jährige Oberpullendorfer bei seinem Rechtfertigungsversuch zumindest ein wenig einsichtig gezeigt.
"Mehr als saudumm"
Richter Wolfgang Rauter hatte für die Tat hingegen kein Verständnis aufbringen können. "Der Angeklagte ist schlicht und einfach mehr als saudumm gewesen und hat indiskutables Verhalten an den Tag gelegt." Mit der Freiheitsstrafe von 21 Monaten - davon sieben unbedingt - wollte Richter Rauter "ein Zeichen setzen".
Der 32-jährige Angeklagte nahm das Urteil an.
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