Vorwürfe werden vom Land geprüft
Prügelei im Kindergarten schlägt hohe Wellen
Im Kindergarten Mörbisch am See soll es im September 2019 einen Vorfall zwischen mehreren gegeben haben, bei dem ein Mädchen verletzt worden sein soll. Die Vorwürfe der Eltern zum Vorfall werden nun auch vom Land Burgenland überprüft.
MÖRBISCH. Im Kindergarten Mörbisch am See soll es Ende September 2019 zu einem Vorfall gekommen sein. Laut den Eltern einer kleinen Tochter sollen sich mehrere Kinder geprügelt haben und ihr Kind sei dabei verletzt worden. Mittlerweile wurde die Gemeinde und auch das im Land Burgenland zuständige Referat eingeschaltet, um in einem Verfahren die Vorwürfe zu überprüfen.
Vorwürfe werden geprüft
Im Kindergarten in Mörbisch werden derzeit 53 Kinder von insgesamt 14 Personen betreut. Damit ist das Personal im Kindergarten vergleichsweise sehr gut aufgestellt und erfüllt sogar einen höheren Betreuungsschlüssel, als die gesetzlichen Mindestvorgaben. Das Kindergartenpersonal soll bei bekanntwerden der Vorwurfes alsbald von der zuständigen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung kontaktiert worden sein, mehrere Gespräche mit Pädagogen sowie Eltern sollen bereits geführt worden sein und "es werden seitens der Fachaufsicht alle vorgebrachten Vorwürfe einer umfassenden Prüfung unterzogen", heißt es aus dem Büro von Bildungslandesrätin Daniela Winkler.
Weitere Maßnahmen
"Auch eine Sonderkindergartenpädagogin und eine Kinderpsychologin wurde bereits eingesetzt, um sich im Kindergarten um verhaltensauffällige Kinder zu kümmern und gesondert zu fördern, damit solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können", so der Mörbischer Bürgermeister Markus Binder. Die Kindergartenpädagoginnen sollen mittlerweile auch bereits eine Schulung zum Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern gemacht haben. "An oberster Stelle steht das Wohl der Kinder und deren gesunde Entwicklung. Um das sicherzustellen, lassen wir alle Vorwürfe eingehend prüfen und werden erforderlichenfalls die entsprechenden Maßnahmen setzen", sagt Daniela Winkler. Eine endgültige Stellungnahme zu den Vorwürfen soll erst nach Beenden des Verfahrens abgegeben werden.
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