Arbeiterkammer
Über 3.000 Euro für Maler nach Arbeitsunfall
Für einen 33-jähriger Maler aus Eisenstadt begannen die Schwierigkeiten mit einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle in St. Pölten. Anstelle den Unfall bei der AUVA zu melden, meldete der Dienstgeber den Eisenstädter rückwirkend ab.
EISENSTADT. Der 33-Jährige war seit sechs Monaten bei einer Malerfirma im Nordburgenland beschäftigt, als er bei Malerarbeiten auf einer Baustelle in Niederösterreich von der Leiter fiel. Mit diesem Unfall begann das Martyrium für den Eisenstädter. Obwohl er den Unfall mehrmals meldete, wurde dieser nicht vom Arbeitsgeber an die AUVA weitergeleitet.
Rückwirkend abgeschrieben
Und es kam noch schlimmer. Trotz Schmerzen im Rücken und am Bein ging er mehrere Wochen weiter zur Arbeit. Nachdem die Schmerzen immer stärker wurden, sucht er einen Arzt auf, der ihn krankschrieb. So wie den Arbeitsunfall, meldete der Dienstnehmer auch den Krankenstand und schickte eine Krankmeldung per WhatsApp. Umso größer war die Überraschung, als der Chef den Mitarbeiter wegen „unberechtigten vorzeitigen Austritts“ rückwirkend drei Tage vor Beginn des Krankenstandes abmeldete.
Der Betroffene wandte sich an die Arbeitsrechtsexpertinnen und Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer Burgenland. „Nach unserer Intervention wurde der Unfall bei der AUVA gemeldet und dem Dienstnehmer alle Ansprüche ausbezahlt“, betont AK-Jurist Mag. Heinzi-Erik Hobisch.
3.335 Euro für den Betroffenden
„Im Gespräch mit dem Betroffenen stellte sich auch heraus, dass er neben den schon Bekannten Verfehlungen auch das kollektivvertraglich zwingend gebührende Taggeld nicht erhalten hatte und ihm unberechtigt Werbungskosten von seinem Lohn abgezogen wurden. Beides haben wir neben der Kündigungsentschädigung, den anteiligen Sonderzahlungen sowie der restlichen Entgeltfortzahlung per Intervention beim Arbeitgeber eingefordert. Somit konnten wir für den Betroffenen 3.335 Euro erkämpfen“, bestätigt Hobisch abschließend.
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