Welt-Fahrradtag
Unfälle mit Fahrrädern und E-Bikes nehmen im Burgenland zu
Anlässlich des Welt-Fahrradtages am 3. Juni informiert die Polizei im Rahmen des Projektes „Gemeinsam.Sicher mit dem Fahrrad“ über die wichtigsten Sicherheitsregeln beim Radeln.
Im Burgenland ereigneten sich im Jahr 2020 insgesamt 131 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern sowie 33 Unfälle, an denen E-Bike – Lenker beteiligt waren.Ein E-Biker ist 2020 im Burgenland ums Leben gekommen.
BURGENLAND. Das Fahrrad ist eines der Hauptfortbewegungsmittel im Alltag, überall präsent in der Stadt und auf dem Land. Die Zahl der verletzten E-Bike-Fahrer nimmt seit Jahren rasant zu. Jeder vierte verletzte Radfahrer saß im Jahr 2020 österreichweit auf einem Elektrofahrrad. Knapp 60 Prozent der Todesopfer verunglückten im Vorjahr mit einem E-Bike.
Statistik aus dem Burgenland
Im Burgenland ereigneten sich im Jahr 2020 insgesamt 131 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern sowie 33 Unfälle, an denen E-Bike – Lenker beteiligt waren. Ein Jahr zuvor war die Anzahl mit 119 beziehungsweise 26 Vorfällen weitaus niedriger. Bemerkenswert ist, dass im Burgenland kein Fahrradfahrer 2020 bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, jedoch starb ein E-Bike – Lenker starb (Vergleichszahlen 2019: drei getötete Fahrradfahrer, kein E-Bike – Lenker).
Auch die Unfallursachen wurden statistisch ausgewertet. Die Anzahl an Verkehrsunfällen, an denen (E-) Radfahrer vermutlich als Hauptverursacher zu werten waren, stieg im Burgenland vom Jahr 2018 von insgesamt 73 Radfahrer und elf E-Biker bis zum Jahr 2020 auf 93 Radfahrer und 26 E-Biker.
Seit Jahresanfang wurden im Burgenland insgesamt 23 Verkehrsunfälle mit Fahrrädern gemeldet, bei denen es auch Verletzte gegeben hat.
Die wichtigsten Sicherheitsregeln beim Radfahren
Jedes Fahrrad (ausgenommen Rennräder) muss über eine gewisse Grundausrüstung verfügen. Diese umfasst:
- zwei unabhängige Bremsen
- Rückstrahler: vorne weiß, hinten rot
- seitliche, gelbe Rückstrahler oder reflektierende Reifen (weiß oder gelb)
- gelbe Rückstrahler an Pedalen oder Pedalkurbeln
- Glocke oder Hupe
- Bei Dunkelheit und schlechter Sicht: weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht. Das rote Rücklicht darf auch blinkend sein
Stürzt man mit dem Fahrrad bei 30 Kilometer pro Stunde, entspricht die umgerechnete Fallhöhe etwa vier Metern. Zwar gilt die Radhelmpflicht nur für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, das Tragen eines Helmes wird aber auch darüber hinaus empfohlen, um potenziellen Kopfverletzungen vorzubeugen.
Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss dieser genutzt werden, sofern es zumutbar ist (bspw. darf bei Baustellen auf die Straße ausgewichen werden).
Ausnahme gilt für Trainingsfahrten mit dem Rennrad.
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