EU-Förderungen ab 2014 als „Übergangsregion“
Burgenland hat gute Chancen für Regionalförderungen nach 2013
Das Burgenland hat gute Chancen, ab 2014 als „Übergangsregion“ weiterhin Regionalförderung zu erhalten. Ein wichtiger Schritt für dieses Ziel war ein entsprechender Beschluss im Ausschuss der Regionen.
Nach dem Ausscheiden von Christa Prets als Europa-Parlamentarierin ist es nun SPÖ-Klubobmann Christian Illedits, der für die Interessen des Burgenlandes in der Europäischen Union kämpft. Zwar nicht als EU-Abgeordneter, aber immerhin als Vertreter des Burgenlandes im Ausschuss der Regionen (AdR). Dabei handelt es sich um ein Gremium, das 344 Kommunal- und Regionalpolitiker umfasst und in dem Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission abgegeben werden. „Hier wird darüber debattiert, was die Menschen in den einzelnen Regionen berührt“, so Illedits, der darauf hinweist, dass der Ausschuss der Regionen mit dem Vertrag von Lissabon aufgewertet wurde. So muss er etwa bei der Gesetzgebung vom Europaparlament angehört werden.
Eine für die Zukunft des Burgenlandes wichtige Plenartagung fand Anfang April statt. Dabei wurde unter anderem die offizielle Stellungnahme zum Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission verabschiedet, die vor allem auf die EU-Regionalförderung ab 2014 abzielt. Für das Burgenland erfreulich: Es soll eine neue Zwischenkategorie für die Förderung der Regionen geschaffen werden, deren Bruttoinlandsprodukt zwischen 75 und 90 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt, unabhängig von ihrem aktuellen Förderstatus. „Das ist ein großer Erfolg für das Burgenland – denn damit wird unser Ziel, eine Förderperiode ab 2014 in einer neuen Kategorie als ,Übergangsregion‘ zu erreichen, offiziell unterstützt“, so AdR-Mitglied Illedits.
Ausschuss der Regionen:
Der Ausschuss der Regionen (AdR), der 1994 durch den Vertrag über die Europäische Union errichtet wurde, ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht. Der AdR muss in Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen — zum Beispiel Regionalpolitik, Umweltschutz, Bildung und Verkehr —, angehört werden, bevor Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden.
Dem Ausschuss gehören 344 Mitglieder an, wobei sich die Zahl der Vertreter je Mitgliedstaat in etwa nach dessen Einwohnerzahl richtet.
Österreich ist mit zwölf Mitgliedern vertreten.
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