Für Elternberatung auch bei strittigen Scheidungen
Eine Elternberatung soll künftig auch bei strittigen Scheidungen verpflichtend sein. Diese Empfehlung an die Bundesregierung haben die Familienlandesräte der Bundesländer bei einer Konferenz in Stegersbach ausgesprochen.
Bisher ist diese verpflichtende Beratung nur bei unstrittigen Scheidungen vorgesehen, sofern Kinder in der Ehe vorhanden sind. Die Gespräche finden in Familienberatungsstellen statt.
Außerdem haben sich die Landesräte für eine Erhöhung der Familienbeihilfe ausgesprochen, die sich an der jährlichen Teuerungsrate orientieren soll. Die Beihilfe solle zudem monatlich und nicht wie bisher im Zwei-Monate-Intervall ausbezahlt werden.
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