Goldbarren-Affäre
Geldstrafe für Ex-Politiker Christian Illedits wegen Geschenkannahme
Ein Goldbarren von der pleitegegangenen Commerzialbank Mattersburg wurde dem ehemaligen burgenländischen Landtagspräsidenten und Ex-Landesrat Christian Illedits (SPÖ) zum Verhängnis. Deshalb trat er im Sommer 2020 von all seinen Funktionen zurück. Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Geschenkannahme endeten nun in einer Diversion mit Geldstrafe.
BURGENLAND. Bis zu drei Jahre Gefängnis drohten dem Ex-Wirtschafts-, Sozial- und Sportlandesrat Christian Illedits, weil er zu seinem 60. Geburtstag im Jahr 2018, damals war er burgenländischer Landtagspräsident, eine „Aufmerksamkeit“ bekommen hat, die er besser nicht angenommen hätte. Konkret einen Goldbarren im Wert von 3.400 Euro sowie eine teure Flasche Wein. Beides finanziert von der skandalumwitterten Commerzialbank Mattersburg, deren Zwangsschließung und Insolvenz sich demnächst zum dritten Mal jährt.
Goldbarren zum 60. Geburtstag
Aufgeflogen ist die Geschenkannahme durch eine anonyme Anzeige. Zugleich Auslöser für Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) und eines politischen Erdbebens im Burgenland. Am 1. August 2020 kam es - wie berichtet - zu einer hastig einberufenen Pressekonferenz, in der Christian Illedits sagte: „Ich habe gestern Abend dem Landeshauptmann des Burgenlandes, Hans Peter Doskozil, mitgeteilt, dass ich meine Funktion als Landesrat der Burgenländischen Landesregierung und alle meine damit zusammenhängenden öffentlichen Funktionen zurücklege. Ich mache das, weil mir ein persönlicher Fehler unterlaufen ist, der in meinem Verständnis von Ehrlichkeit und Anstand in der Politik nach politischen Konsequenzen verlangt!“
Geschenke-Akt bei WKSTA
Seither stellten Staatsanwälte intensivste Nachforschungen an, die alle mit dem Fall „Commerzialbank Mattersburg“ verknüpft und verstrickt sind. Ob der umfangreichen Erhebungen sind diese in der Causa Bankenpleite immer noch nicht abgeschlossen. „In diesem Verfahren gibt es Erhebungen gegen insgesamt 57 Beschuldigte und 12 Verbände wegen gewerbsmäßigen schweren Betrug, Untreue, betrügerische Krida, Bilanzfälschung und Geldwäsche“, berichtete Oberstaatsanwältin Mag. Elisabeth Täubl von der WKSTA. „Auch gab es in diesem Zusammenhang einen Geschenkannahme-Akt, konkret wegen ‚Vorteilsannahme zur Beeinflussung‘, besser bekannt als ‚Anfüttern‘!“
Diversion statt Anklage
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde Christian Illedits jetzt eine Diversion angeboten. Voraussetzungen dafür sind eine Verantwortungsübernahme des Beschuldigten, hinreichend geklärter Sachverhalt und, dass es sich um keine schwere Straftat handelt. Statt zu einer Anklage kommt es dann lediglich zu „belastenden Maßnahmen“. Etwa Ableistung von Sozialstunden oder einer Geldstrafe. Vorteil einer Diversion: Es erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Auch gibt es keine Eintragung ins Strafregister, die Diversion wird lediglich justizintern für zehn Jahre gespeichert.
4.150 Euro Geldbuße
Christian Illedits, der schon damals das „Gold-Geschenk“ im Rahmen einer Schadenswiedergutmachung zurückgegeben hatte, akzeptierte nun eine Geldbuße von 4.150 Euro. „Ein weiteres Verfahren gegen den Beschuldigten wurde eingestellt. Bei drei anderen Personen, gegen die ebenfalls wegen Geschenkannahme ermittelt worden ist, kam es ebenfalls zu einer Diversion“, so Oberstaatsanwältin Mag. Elisabeth Täubl.
Anwalt bestätigt Verfahrens-Einstellung
Der Rechtsanwalt des beschuldigten Ex-Politikers, Mag. Johannes Zink: „Ich kann bestätigen, dass das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten rechtskräftig erledigt wurde. Herr Christian Illedits hat umgehend und konsequent die politische und rechtliche Verantwortung für sein Handeln übernommen und von Anfang an mit den Behörden kooperiert. Diese Verantwortungsübernahme hat nun erfolgreich zu einer diversionellen Erledigung geführt.“ Der Verteidiger ergänzend: „Mein Mandant ist weiterhin unbescholten und nicht vorbestraft und es wird auch keine Hauptverhandlung geben.“
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