Spekulationsverbot in Gesetz gegossen
Der burgenländische Landtag hat heute das von Finanzlandesrat Helmut Bieler vorgelegte Spekulationsverbotsgesetz beschlossen.
Das Land Burgenland habe sich von der damaligen „Goldgräberstimmung“ im Finanzsektor ohnehin nie anstecken lassen, so SPÖ-Finanzsprecher Klubobmann Robert Hergovich: „Wir haben schon 2013 die ‚risikoaverse‘ Finanzgebarung – also ein Spekulationsverbot – in der Landesverfassung verankert. Nun erfolgte die landesgesetzliche Detailregelung. Es wird also nur die geübte Praxis in Gesetz gegossen: Das Land refinanziert sich ausschließlich über die Bundesfinanzierungsagentur, verzichtet also auf spekulative Instrumente.“ Das Spekulationsverbot gilt sowohl für das Land selbst, als auch für landesgesetzlich geregelte Landesbetriebe, an denen das Land mit mehr als 50 % beteiligt ist.
Keine Gültigkeit hat das neue Spekulationsverbot für die burgenländischen Gemeinden. Sie sind schon seit 2009 per Verordnung strengen Richtlinien unterworfen. „Die damals zuständige ÖVP hat sich lange gegen diese Richtlinien geziert“, erinnert Hergovich.
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