VERFASSUNGSGERICHTSHOF (VfGH) GIBT diskriminierten Kindern und Vätern RECHT!

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Utl.: Aufhebung der alleinigen Obsorge der Mutter bei ledigen Kindern durch den VfGH ein Meilenstein im Familienrecht. Datum 11. Juli 2012
Nach der Verurteilung der Republik durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigte auch der VfGH, dass ledige Väter in Österreich diskriminiert werden und hob entsprechende Gesetze auf.
Vätern unehelicher Kinder muss laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht überhaupt zu beantragen. Die derzeitige Regelung, mit der das nicht möglich ist, ist verfassungswidrig, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger heute mitteilte.
„Dass der Mutter (auch) die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, so Holzinger. „Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird.
Dem Staat wurde nun eine „Reparaturfrist“ bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger. Begrüßenswert ist auch die Setzung einer Frist und dies vor den Nationalratswahlen 2013.
Zum Leidwesen der Frauen- und Gleichbehandlungsministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) müssen sich auch Mütter einer pflegschaftsgerichtlichen Bewährungsprobe stellen, sofern Väter einen Antrag stellen.
Die Richtervereinigung rechnet mit einer Flut von 750.000 Anträgen!
Endlich wird das Familienrecht aus der Sicht des Kindes gesehen und nicht aus der Sicht der (alleinerziehenden) Mütter.
Im Frauenministerium verwies man gegenüber der APA lediglich auf die laufenden Verhandlungen zum neuen Familienrecht. Weitere Kommentare waren bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu vernehmen.
WIR VON VATERVERBOT TUN ETWAS FÜR UNSERE KINDER!
Denn die Verhinderungspolitik muss ein Ende haben.
DESHALB UNTERSTÜTZE AUCH DU!
BÜRGERINITATIVE von vaterverbot.at, direkt am Parlamentsserver:
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Weiteres ARBEITSPRPGRAMM von VATERVERBOT:
Linz (OTS) - Mit der heutigen Aufhebung des §166 ABGB, wonach bei
unehelichen Kindern alleine die Mutter mit der Obsorge betraut werden
soll, setzt der VFGH einen Meilenstein der als erster wichtiger
Schritt zu einem modernen Familienrecht zu sehen ist.
Nun liegt es an der Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), zügig die
Rahmenbedienungen zu schaffen, die es Vätern als auch Müttern künftig
ermöglichen trotz Trennung gleichwertig, auf Augenhöhe ihre Kinder zu
betreuen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen wie die Einführung der
Doppelresidenz als zu bevorzugendes Betreuungsmodell, der Wegfall des
hauptsächlichen Aufenthalts, eine Reform des Unterhaltsrechts und
eine Aufteilung der Wegekosten auf beide Elternteile sind nur als
einige wichtige Maßnahmen zu nennen.
Ein vollständiger Maßnahmenkatalog zur Reform des Familienrechts
wurde bereits vom Verein vaterverbot.at in Form einer
Bürgerinitiative eingebracht, nun liegt es an den Regierungspartein
die dringend notwendigen Reformen voran zu treiben.
DESHALB UNTERSTÜTZE AUCH DU!
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TEAM VATERVERBOT (OST)
Familien- und Vätervereinigung
Ing. Jürgen Baumgartner
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