Welche Kasse ist die richtige?

- Diese Registrierkasse wird den gesetzlichen und technischen Anforderungen wahrscheinlich nicht mehr gerecht werden.
- Foto: Altersberger
- hochgeladen von Christian Uchann
Ab 1.1. 2016 gilt die Registrierkassenpflicht – für viele Unternehmen eine Herausforderung.
Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro müssen ab dem Jahr 2016 eine Registrierkasse verwenden.
Zusätzlich muss diese Kasse ab Jänner 2017 auch manipulationssicher sein, das heißt, es muss eine technische Sicherheitseinrichtung im Kassensystem vorhanden sein.
Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Als Registrierkasse können auch Laptops, Tablets oder Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen.
Belegerteilungspflicht
Was ist nun bei der Anschaffung einer Registrierkasse zu beachten? „Man sollte auf jeden Fall bereits jetzt die Richtlinien, die ab 2017 gelten, ins Auge fassen – vor allem, was die technischen Sicherheitseinrichtungen betrifft“, meint Rene Mahlknecht, Branchensprecher der Sparte Maschinenhandel der Wirtschaftskammer Burgenland. Weiters weist Mahlknecht darauf hin, dass unabhängig von der Registrierkassenpflicht, die Belegerteilungspflicht bereits ab 1. Jänner gilt. „Die Strafen können bis 5.000 Euro ausmachen.“
Wartungsvertrag
Dr. Markus Knasmüller, Leiter des Arbeitskreises Kassensoftware der Wirtschaftskammer Österreich, empfiehlt außerdem den Abschluss eines Wartungsvertrags, „da anzunehmen ist, das die Registrierkassenverordnung in den nächsten Jahren noch adaptiert wird.“
Wichtig ist, dass das Registrierkassensystem zum jeweiligen Betrieb und den jeweiligen Anforderungen passt. „Es ist ein Unterschied, ob jemand ein Masseur ist, der zehn gleiche Belege am Tag ausstellt, oder einen Betrieb hat, wo im Sekundentakt Bons ausgestellt werden“, meint Knasmüller.
Schnittstelle zur Buchhaltung
Sinnvoll wäre es darauf zu achten, ob die Kasse eine Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung hat, oder wenn die Buchhaltung vom Steuerberater erledigt wird, zu dessen Buchhaltung.
Wichtige Informationen gibt es unter unter http://www.wko.at/registrierkassenpflicht. Dort findet man auch eine Liste aller Händler und Hersteller von Registrierkassensystemen. „Auch wenn es Online umfassende Informationen gibt, würde ich auf jeden Fall dazu raten, die persönliche Beratung beim Fachhändler in Anspruch zu nehmen“, meint Rene Mahlknecht.
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