Missstände im Jugendwohnheim: Fehlte dem Leitungspersonal die notwendige Ausbildung?
Grünen-Chefin Regina Petrik fordert klare Qualitätskriterien
EISENSTADT (uch). Zu den durch die Volksanwaltschaft öffentlich gewordenen Vorfällen in einem Jugendwohnheim im Bezirk Neusiedl am See meldete sich im Rahmen der Landtagssitzung auch Grünen-Chefin Regina Petrik zu Wort.
„Man fragt sich, warum eine Person mit einer Aufgabe betraut wurde, für die sie keine Ausbildung hatte“
Sie verwies auf das Burgenländische Kinder- und Jugendhilfegesetz, in dem unter anderem zu lesen ist, dass „für die Erbringung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nur Fachkräfte eingesetzt werden dürfen, die für den jeweiligen Tätigkeitsbereich ausgebildet und persönlich geeignet sind.“
Petriks Vorwurf: Im betroffenen Jugendwohnheim konnte die Leitung keine derartige Qualifikation nachweisen. „Man fragt sich, warum eine Person mit einer Aufgabe betraut wurde, für die sie keine Ausbildung hatte“, so Petrik.
Kein sozialpädagogisches Konzept?
Ein weiterer Kritikpunkt der Grünen-Chefin: Auch ein ebenso gesetzlich gefordertes sozialpädagogisches oder psychosoziales Konzept der Einrichtung liegt nicht vor.
Eine Reaktion von Seiten des Büros von Soziallandesrat Norbert Darabos lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
Soziallandesrat kritisiert Vorgangsweise der Volksanwaltschaft
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