Überstunden nicht ausbezahlt: AK hilft Malerarbeitern zu ihrem Recht
Präsident Gerhard Michalitsch fordert Abschaffung der kurzen Verfallsfristen
EISENSTADT. Ein burgenländischer Malerbetrieb prellte zwei seiner Dienstnehmer um tausende Euro. Nicht nur, dass die beiden Facharbeiter nicht korrekt entlohnt wurden, sahen die beiden Männer auch keinen Cent für die geleisteten Überstunden.
Arbeiterkammer erfolgreich
Aber nur so lange, bis sich die Arbeiterkammer der zwei Maler annahm: „Wir haben in beiden Fällen eine Entgeltdifferenz auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn betreffend Lohn- und Sonderzahlungen sowie die Auszahlung der Überstunden erwirkt“, berichtet AK-Juristin Daniela Schubert.
Letztlich gab es für einen Maler 3.600 Euro, für den zweiten 2.400 Euro. Allerdings konnten nur mehr jene Ansprüche durchgesetzt werden, die noch nicht verfallen waren.
AK-Präsident: „Kurze Verfallsfristen sind unfair“
AK-Präsident Gerhard Michalitsch bezeichnet kurzen Verfallsfristen als unfair und fordert deren Abschaffung. „Denn obwohl Mitarbeiter nachweislich Überstunden geleistet haben oder falsch entlohnt wurden, bekommen sie oft auf Grund der kurzen Verfallsfristen keinen Euro mehr ausbezahlt“, so Michalitsch.
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