Im Interview mit dem ORF Radio Ö1 über die neue Pensionsreform

Obmann Jürgen Ephraim Holzinger war am 10.05.2014 zum Interview beim ORF Radio Ö1 und Freak online Radio eingeladen.
InterviewpartnerInnen waren auch betroffene Mitglieder unseres Vereins, der BBRZ-Geschäftsführer, der Obmann Pensionsversicherungsanstalt PVA und andere.

Themen: die Aktivitäten unseres Vereins ChronischKrank und die Neuregelung der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension und was dies für kranke Menschen zukünftig bedeutet.

Hier finden Sie die bisherigen Details zu diesem Thema.

Ausstrahlungstermin war der 10.07.14 um 18.25 auf ORF Ö1 und HIER können Sie das gesamte Interview nachhören.

Die wichtigsten Fakten und der Ist- Zustand von Obmann Jürgen E. Holzinger:

Steigerung des tatsächlichen Pensionsalters auf 60,2 Jahre bis 2018.

Die bisher weiterverbreitete Invaliditätspension -bez. Berufsunfähigkeitspension wurde für all jene die ab 1. Jänner 1964 geboren sind (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch jünger als 50 Jahre waren) abgeschafft.

Neues Motte des Sozialministeriums: Rehabilitation statt Pension
Merkmale der Reform:

 Unbefristete I-, BU- Pension für alle jene die weiterhin schwer krank sind

 verpflichtende Reha oder Umschulungsmaßnahmen

 berufliche Integration durch Reha Maßnahmen

 Erlernen eines neuen Berufes

 BBRZ= berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum führt solche Maßnahmen durch.

 Gefördert durch das AMS, Unfallversicherungsanstalt, Sozialministeriumservice (ehemaliges Bundessozialamt)

 In den ersten 8 Wochen (=Berufs Findung und Prognoseverfahren) lernt der
Betroffene neue Berufsfelder kennen

 Ob eine berufliche Rehabilitationsfähigkeit zweckmäßig ist, entscheidet der
Kostenträger - meist die PVA

 Momentan (7/14) befinden sich ca. 100 Menschen in einer solchen verpflichtenden Reha, Annahme der Steigerung auf 600 Menschen pro Jahr, so BBRZ-Geschäftsführer Obmann Roman Pöschl

 Einbeziehung der Betroffenen

 Berufsschutz spielt bei der Wahl des Berufes eine zentrale Rolle

 Schutz bei Berufswechsel um nicht unter das bisherige Ausbildungsniveau herunterzufallen

 Schutz greift wenn der Betroffene den Beruf innerhalb der letzten 15
Jahre mindestens 7 ein halb Jahre ausgeübt hat

 Berufliche Reha dauert meistens 1 ½ bis 2 Jahre, Kosten 50.000 bis 70.000 Euro

 Einteilung erfolgt in: Lehrabschluss, Matura oder Studienabschluss

 Umschulungsgeld während der Reha, die Höhe entspricht dem Arbeitslosengeld + 22%

 Derzeit mindestens 1000,- Euro, Ausbezahlung vom AMS

 Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankungen des Bewegungsapparates,
psychische Erkrankungen, derzeit betrifft dies ca. 4.500 Menschen in Österreich

 Ersten 3 bis 4 Tagen werden Ziele und der Trainingsplan festgelegt

 Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie, Psychologen stehen hier
zur Verfügung

 positive Bewilligung im Jahr 2013 waren ca. 1/3 der eingereichten Anträge

 Ziel der Reform ist es Menschen länger im Erwerbsleben zu halten

 Diese Neuregelung gilt nur für jene die ab 1.Jänner 1964 geboren sind. Für Menschen mit dauernder Invalidität gibt es (gleich welchen Alters) weiterhin
eine unbefristete Frühpension bei genügend Versicherungsmonaten

Holzinger: "Die sozialen Probleme, egal bei welcher Erkrankung, sind immer die selben. Ich befürchte, dass aufgrund von finanziellen, sozialen Druck und der verantwortlichen Stellen, eine zu frühe Rückkehr in den Arbeitsmarkt von den Betroffenen abverlangt wird. Dies würde sich wieder negativ auf die Rehabilitation auswirken. Wir stehen den Betroffenen mit Rat und Tat kostenlos zur Verfügung."

Früher gab es eine befristete Pension, in der 1 bis 2 Jahre Reha Maßnahmen durchgeführt wurden und erst dann erst die Frage der Weitergewährung gestellt worden.

Jetzt bestimmt ein Gutachter ob die Reha abgeschlossen ist oder nicht und wenn die Rehabilitation seiner Meinung nach abgeschlossen ist, verweist er an das AMS und der Casemanager bestimmt den Weiterverlauf. Hier gibt es dann die Gefahr auf Verlust des Rahageldes, wenn die "Mitwirkungspflicht" aus Sicht der verantwortlichen Stellen verletzt wird.

Die Neuregelung der I- bzw. BU-Pension ist nur eine statistische Verschiebung
bei der Pensionisten. Man kennt dies bei den Arbeitslosenzahlen, denn es werden diejenigen die sich in Umschulung befinden nicht mit einbezogen, dasselbe passiert jetzt mit den Menschen in Reha Maßnahmen. Dies dient der statistischen Aufbesserung von Politiker.

Chronisch Kranke und ältere Menschen haben es am Arbeitsmarkt schwer
73.700 Jobsuchende im Juni 2014 um 23% mehr als im Vorjahr.
Betriebe stellen lieber gesunde Menschen ein als kranke, d.h. nach der Reha droht die Zurückverweisung an das AMS und der negative Kreislauf beginnt von vorne, oft werden jene Menschen dann erst recht in Frühpension geschickt und dies erhöht erst recht die Ausgaben des Staates, da wieder Umgeschult werden muss oder nur mehr die Mindestsicherung bleibt.

Weitere Details zur Thematik HIER

Team Verein ChronischKrank®
Kirchenplatz 3, 4470 Enns
Tel: +43 (0) 676 / 74 51 151
kontakt@chronischkrank.at
Verein ChronischKrank® Österreich

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