Testkäufer lassen Welpenhändlerin in Favoriten hochgehen

Auf dieses Inserat wurden die Testkäufer aktiv. | Foto: Vier Pfoten/willhaben.at
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Testkäufer der Stadt Wien, die mit "Vier Pfoten" gemeinsam eine Kampagne gegen illegalen Welpenhandel führt, haben am 13. Mai 2014 in Favoriten eine Welpenhändlerin hochgehen lassen. Die Frau hatte über die Online-Plattform „willhaben.at“ einen neun Wochen alten Spanielwelpen mit ungarischem Impfpass um 179 Euro angeboten.
Beim vereinbarten Termin in der Wohnung der Frau erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um ein illegales Geschäft handelte. Die bereits zuvor verständigte Polizei nahm die Frau mit aufs Revier, der Spanielwelpe wurde konfisziert und ins Wiener Tierschutzhaus gebracht.

Tierschutz-Helpline

„Ich bin immer wieder fassungslos, wie viele illegale Angebote sich auf den Internet-Plattformen finden – und appelliere an alle Tierfreundinnen und Tierfreunde: Hände weg vom Tierkauf im Internet – und Verdachtsfälle bitte bei der Tierschutz-Helpline der MA 60 unter 01/4000 8060 oder Online melden“, so Tierschutzstadträtin Ulli Sima.

Tierleid und Betrug am Konsumenten

Indra Kley, Kampagnenleiterin von "Vier Pfoten", schließt sich dem an: „Dieser aktuelle Fall zeigt, dass willhaben.at nun in der Pflicht ist zu handeln. Zum wiederholten Male sind es Inserate dieser Plattform, die bei Testkäufen derartig negativ auffallen. Illegaler Welpenhandel ist kein Kavaliersdelikt, sondern Geschäft mit Tierleid und Betrug am Konsumenten“.

Illegales Vorgehen

Dass die Händlerin auch wusste, dass ihre Geschäfte nicht legal waren, zeigte sich an zahlreichen Details: Die Adresse der Übergabe stimmte nicht mit der Adresse im Inserat überein, ebenso wenig das Foto mit dem Welpen in der Wohnung.
Die Angaben zum Muttertier widersprachen sich ebenfalls: Einmal hieß es, der Hund sei aus österreichischer Zucht, ein andermal erzählte die Frau, das Muttertier sei in Ungarn.
Der Preis wurde beim Treffen auf 280 Euro erhöht – begründet wurde dies mit der Impfung, obwohl im Inserat stand, dass der Hund bereits geimpft ist.

Privatpersonen dürfen nicht mit Tieren handeln

"Vier Pfoten" weist darauf hin, dass es Privatpersonen nicht gestattet ist, mit Tieren zu handeln. Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist laut Bundestierschutzgesetz nur im Rahmen einer genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemeldete Züchter gestattet.
„Umso problematischer ist es, dass Betrügern hier eine Plattform geboten wird, die es ihnen so einfach macht“, kritisiert Indra Kley. Denn auch der „Melden“-Button, mit dem man auf willhaben.at dubiose Inserate anzeigen kann, erweist sich in der Praxis als nicht wirklich effizient.
Kley: „Oftmals bleiben unseriöse Anzeigen leider online, obwohl sie von aufmerksamen Tierfreunden gemeldet wurden. Auch passiert es immer wieder, dass bereits gemeldete auffällige Inserenten unbehelligt neue Anzeigen schalten können. Das darf nicht sein!“

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