Straßensperre
Bleistättermoor Straße von 31. März bis 2. April gesperrt
Vom 31. März bis 2. April besteht auf der Bleistättermoor Straße ein Fahrverbot in beiden Richtungen. Großräumige Umleitung gibt es über Feldkirchen bzw. Annenheim.
BLEISTÄTTER MOOR. Die Bleistättermoor Straße (L50) wird von 31. März, 7 Uhr, bis 2. April, 6 Uhr, wegen Bauarbeiten beim Bahnübergang gesperrt. Während dieser Zeit besteht ein Fahrverbot in beiden Richtungen. Das teilt der Verantwortliche der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen, die diese Sperre verordnet hat, mit. Der Verkehr wird großräumig über Feldkirchen bzw. Annenheim umgeleitet. Die Zufahrt bis zu den nördlich und südlich gelegenen Parkplätzen am Bleistättermoor ist aber jederzeit, von der Ossiachersee Südufer Straße kommend, möglich.
Die Bleistättermoor Straße zweigt kurz vor Steindorf am Ossiacher See von der B94 Ossiacher Straße ab und mündet in die L49 Ossiachersee Südufer Straße ein.
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