30er-Zonen
Herunter vom Gas im Ortsgebiet
Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung zur Vereinfachung von Temporeduktionen ging am in Begutachtung und soll im Sommer 2024 in Kraft treten.
FELDKIRCHEN. Ab Sommer sollen Gemeinden auch Radarkästen großflächiger aufstellen dürfen. Damit wären die Bürgermeister befugt künftig auch Geschwindigkeitsmessungen durchführen zu lassen, indem sie selbst Radarboxen in sensiblen Bereichen aufstellen.
Sicherheit & Klimaschutz
Die Regierung hat sich auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung geeinigt, wonach die Ortschefs künftig deutlich leichter Tempo-30-Gebiete vor Schutzzonen wie Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten oder Altenpflegeheimen einrichten können. Das hatten im Vorfeld 283 Gemeinden und Städte gemeinsam mit dem Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und dem Städtebund gefordert. Geringeres Tempo, so sind sich Experten einig, bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Es führt zu weniger Verkehrstoten, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und spart durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch Geld.
Exponierte Stellen
In Feldkirchen hätte man schon vor vielen Jahren damit begonnen 30er-Zonen bei exponierten Stellen einzurichten, erklärt Bürgermeister Martin Treffner (ÖVP). "In den Bereichen von Kindergärten, Schulen, bei Pflegeeinrichtungen oder in Zentrumsnähe gilt schon lange Tempo 30", so Treffner. Er ist überzeugt, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur für mehr Verkehrssicherheit sorgt, sondern auch maßgeblich an der Erhöhung der Lebensqualität beteiligt ist. "Die Verkehrssicherheit hat für alle Menschen – ohne Unterschied des Alters – eine ganz besondere Bedeutung. Und wir wissen, dass wir als politische Vertreter unseren Teil dazu beitragen können." Darum werde in den nächsten Wochen mit der Evaluierung begonnen. "Möglicherweise wird es zu einer Ausweitung der 30er-Zonen kommen. Dabei sind wir auch immer auf Rückmeldungen der Bürger angewiesen. Es kommt vor, dass aufgrund veränderter Verkehrsflüsse neue Gefahrenstellen entstehen, die wir bisher noch nicht auf dem Schirm hatten." Nach der Erhebung wird man entscheiden, ob und wo Radarkontrollen durchgeführt werden sollen. "Aus heutiger Sicht ist es zumindest für die nächste Zeit nicht geplant. Aber wir schauen uns die Lage an", so der Bürgermeister.
Änderung bei Krankenwagen
Weiters werde es künftig die Möglichkeit geben, Schulstraßen ähnlich einer Begegnungszone einzurichten. Auch sollen Rettungsfahrzeuge durch die neue Novelle in der Nähe von Patienten auch dann im Halte- und Parkverbot stehen bleiben dürfen, wenn sie das Blaulicht nicht eingeschaltet haben. Bisher war das eben nur bei Einsatzfahrten mit aufgedrehtem Blaulicht zulässig.
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