Erstaufnahmezentrum
Ossiacher Bürgermeister war über Ankunft der Asylwerber nicht informiert
Die neuen Asylwerber im Erstaufnahmezentrum Ossiach kommen aus Traiskirchen.
OSSIACH (fri). Im Gemeindeamt Ossiach laufen seit Bekanntwerden, dass 40 neue Asylwerber im Erstaufnahmezentrum Ossiach Quartier bezogen haben, die Telefone heiß. "Bürger haben an- und abfahrende Taxis sowie einen Bus, aus dem die Asylwerber gestiegen sind, beobachtet. Daraufhin wollten viele wissen was da passiert und fragten bei Verantwortlichen in der Gemeinde nach", schildert der Ossiacher Bürgermeister Johann Huber die Situation.
Fehlende Kommunikation in Zeiten der Verunsicherung
"Da ich selbst nicht informiert war, musste ich erst recherchieren. Im zuständigen Ministerium erhielt ich die Auskunft, dass es sich um eine Umverteilungs-Aktion handle. Man wolle im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen Platz schaffen und würde darum Asylwerber auf anderen Zentren in ganz Österreich verteilen", so der Bürgermeister. Er selbst ist über diese Vorgehensweise mehr als verwundert und kritisiert die fehlende Kommunikation und Information. "In einer Phase der großen Unsicherheit tragen solche Aktionen zur weiteren Verunsicherung der Bürger bei. Diese sind, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren, aufgefordert Abstand und Distanz zu wahren. Andererseits werden Menschen auf engstem Raum quer durch Österreich transportiert. Wo bleibt da die Logik?"
Derzeit sind rund 130 Asylwerber im Erstaufnahmezentrum in Ossiach (maximale Belegung: 150 Personen). In der Gemeinde Ossiach leben 770 Einwohner.
Es gelten besondere Vorkehrungen
Barbara Roschitz, Abteilungsleiterin der Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration des Landes Kärnten sagt dazu: "Ossiach ist seit 2015 als Verteilerquartier des Bundes in Kärnten aktiv und muss auch in Zeiten wie diesen am Betrieb festhalten. Die Grundversorgung und die damit verbundenen Aufgaben entfallen naturgemäß nicht wegen COVID 19."
Aus diesem Grund werden auch weiterhin Fremde in die Grundversorgung aufgenommen (auch wenn die Asylantragszahl momentan sehr niedrig ist) und in andere Einrichtungen des Bundes sowie in weiterer Folge in Einrichtungen der Bundesländer überstellt.
"Dieses übliche Procedere erfolgt aufgrund von COVID19 unter derzeit besonderen Vorkehrungen. So werden umfangreiche Reisefeststellungen durchgeführt – um die Herkunftsroute und damit die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung besser schätzen zu können – laufend Fiebermessungen in den Bundeseinrichtungen durchgeführt und bei Auffälligkeiten dieselben Maßstäbe und Grundsätze eingehalten, die im Epidemiegsetz bzw. der Absonderungsverordnung festgelegt sind."
Einhaltung der Beschränkungen
Eine Übernahme von Fremden in Landesquartiere erfolgt nach genauem Procedere und Bestätigung durch den Bund, dass kein Verdacht auf eine COVID19 Erkrankung vorliegt. "Es gelten auch für Fremde in der Grundversorgung dieselben Beschränkungen der Bundesregierung wie für einheimische Personen", so Roschitz. "Diese Informationen wurden in allen notwendigen Sprachen auch entsprechend kommuniziert. Die Einhaltung der Beschränkungen der Bundesregierung obliegt wie in allen anderen Anlassfällen auch - der Exekutive."
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Die Verantwortung für die Verteilung von Flüchtlingen auf Erstaufnahmezentren in den Bundesländern (z.B. Ossiach) liegt einzig und allein beim Bundesministerium für Inneres. Dieses hat auch dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Vorgaben und Regelungen zur Eindämmung von Covid-19 selbstverständlich auch in Asylunterkünften und bei etwaigen Transporten eingehalten werden! Auch allfällige Versäumnisse in der Kommunikation hat das BMI zu verantworten.
Zusätzlich werden bei Überstellung in Landesquartiere die Testergebnisse einverlangt mit denen der Bund bestätigt, dass kein Verdacht auf eine COVID19 Erkrankung vorliegt.
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