Justiz will Gebühren erhöhen
Anwaltskammer warnt vor einer Kostenexplosion im November.
Durch ein neues Gesetz soll die Grundbuchsgebühr bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien massiv erhöht werden. „Für ein Einfamilienhaus mit 1.000m² Grundstück in Klagenfurt ist derzeit eine Gebühr von 880 Euro fällig. Nach der neuen Regelung wären es künftig 4.400 Euro“, warnt Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer Kärnten.
Die Anwälte raten, geplante Schenkungen noch im Oktober durchzuführen und einen Rechtsanwalt oder Notar mit der Selbstberechnung zu beauftragen. „Nur dann ist gewährleistet, dass die Immobilie noch zur aktuellen, niedrigeren Gebühr übertragen wird“, erklärt Österreichs Anwaltspräsident Rupert Wolff.
In Wahrheit handle es sich bei dieser Gebührenerhöhung um eine versteckte Erbschafts- und Schenkungssteuer, die jeden einzelnen Bürger belastet, kritisieren die Anwälte massiv.
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