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Kärntner Grüne fordern Offenlegung von Wahlkampfkosten

Die Grünen haben laut ihrer Abrechnung exakt 477.466,15 Euro im Landtagswahlkampf ausgegeben. Holub betonte, dass in der Summe sämtliche Zahlungen enthalten seien. Über den Klub wurde bei den Grünen nichts finanziert, sagte Lesjak.
  • Die Grünen haben laut ihrer Abrechnung exakt 477.466,15 Euro im Landtagswahlkampf ausgegeben. Holub betonte, dass in der Summe sämtliche Zahlungen enthalten seien. Über den Klub wurde bei den Grünen nichts finanziert, sagte Lesjak.
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Nachschärfungen im Gesetz zur Wahlkampfkostenbeschränkung gewünscht - Grüner Wahlkampf kostete rund 480.000 Euro

Die Spitzen der Kärntner Grünen, Landessprecher Frank Frey, Landesrat Rolf Holub und Klubchefin Barbara Lesjak, haben bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Klagenfurt die anderen Parteien zur Offenlegung ihrer Wahlkampfkosten aufgefordert und Nachschärfungen im Gesetz zur Wahlkampfkostenbegrenzung gefordert. FPÖ und Team Stronach hatten zugegeben, die gesetzliche Kostenobergrenze von maximal 590.000 Euro überschritten zu haben. Bei der SPÖ waren die Kosten unter Einberechnung der Ausgaben des Klubs möglicherweise höher, wie Klubchef Herwig Seiser vergangene Woche eingestanden hatte.

Die Grünen haben laut ihrer Abrechnung exakt 477.466,15 Euro im Landtagswahlkampf ausgegeben. Holub betonte, dass in der Summe sämtliche Zahlungen enthalten seien. Über den Klub wurde bei den Grünen nichts finanziert, sagte Lesjak. Die SPÖ hatte zugegeben, Kosten teilweise über den Landtagsklub bezahlt zu haben, die Blauen ließen den Wahlkampf auch über die parteieigene Werbeagentur laufen. Beide meinen, mit ihrer Vorgehensweise dem Gesetz genüge getan zu haben, in dem lediglich von einer Kostenbeschränkung für die wahlwerbende Partei die Rede ist.

Die Abrechnungen der Parteien wurden zur Überprüfung durch die Finanzabteilung und den Rechnungshof eingebracht. Dort muss nach der geltenden Rechtslage entschieden werden. Holub glaubt, dass andere Parteien wegen Überschreitung des Kostenlimits um die Parteienförderung für ein Jahr, wie es im Gesetz als Sanktion angedroht ist, umfallen werden. Eine Nachschärfung im Gesetz, insbesondere was alles der wahlwerbenden Partei zuzurechnen ist, soll laut Holub mit der Verfassungsreform kommen. Lesjak kann sich eine Novelle auch früher vorstellen.

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