Strafverfahren gegen BZÖ-Frauensprecherin

Nadine Amlacher mit Josef Bucher bei einer Veranstaltung Ende August in Gmünd
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Jetzt droht auch Parteichef Josef Bucher und seinem BZÖ Ungemach. Denn: Nadine Marie Amlacher, Bezirksobfrau in Spittal und Frauenreferentin der Orangen, muss sich demnächst vor Gericht verantworten. „Ein Verfahren ist anhängig“, bestätigt der Sprecher des Landesgerichtes, Christian Liebhauser-Karl. „Der Strafantrag wurde eingebracht.“
Im Jänner dieses Jahres – so bestätigt Sprecher Helmut Jamnig – hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die gebürtige Villacherin erhoben. „Das Verfahren befindet sich in der Hauptverhandlungsphase; drei Gutachter sind damit befasst“, so Jamnig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurter erhebt massive Vorwürfe gegen Amlacher: „Schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl sowie versuchter und teils vollendeter schwerer gewerbsmäßiger Betrug“, führt Liebhauser-Karl weiter aus. Der Ausgang des Strafverfahrens bleibt abzuwarten.

Verurteilung vor zwei Jahren
Das Brisante an der Angelegenheit: Bereits einmal musste sich die heute 28-Jährige vor Gericht verantworten. Sie wurde im Juni 2010 veurteilt – die gekürzte Urteilsausfertigung liegt der WOCHE vor (siehe Faksimile).
Konkret ging es damals um das der Frau vorgeworfene „Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betruges“ und „das Vergehen der Veruntreuung“ – wie es im Urteil steht.

So hat die damals Angestellte zum Beispiel „in zumindest 16 Angriffen“ angegeben, es müssten Zahlungen für das Unternehmen geleistet werden, und Überweisungsscheine zur Unterfertigung vorgelegt. Die vom Unternehmen bezahlten Summen – insgesamt über 31.000 Euro – flossen allerdings auf ein Privatkonto ihres Lebensgefährten. Das Landesgericht Klagenfurt verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten – ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Die Probezeit läuft also noch bis Mitte 2013.
Als erschwerende Gründe für die Strafbemessung gab das Landesgericht im Urteil an: „die Kombination aus Verbrechen und Vergehen, die besondere kriminelle Energie im Vorgehen und die Höhe des Schadens.“ Mildernd wirkte sich die „Unbescholtenheit“ der damals Angeklagten aus.

„In Luft auflösen“
Ob an den aktuellen Vorwürfen etwas dran ist, wird sich zeigen. Nadine Amlacher zeigt sich im Gespräch mit der WOCHE überzeugt, „dass sich die Sache in Luft auflösen wird“. – Amlacher weiter: „Es gibt kein Urteil, keinen Schuldspruch; es gilt die Unschuldsvermutung.“ Amlacher spricht von einem Racheakt. Die Angelegenheit – so macht die Bezirksobfrau deutlich – habe nicht mit ihrer Tätigkeit für das BZÖ zu tun. „Ich habe kein öffentliches Amt“, sagt sie.

Autor: Gerd Leitner

Bucher reagierte mittlerweile via Aussendung auf den WOCHE-Bericht. Der BZÖ-Chef: "Ich habe mit sofortiger Wirkung Frau Nadine Amlacher von ihrer Funktion als Bezirksobfrau von Spittal enthoben. Ebenfalls wird die Mitgliedschaft von Frau Amlacher im BZÖ bis zur vollständigen Klärung aller Vorwürfe ruhend gestellt. Frau Amlacher ist eine ehrenamtliche Bezirksfunktionärin, die sich bisher durch großen Einsatz ausgezeichnet hat. Vorwürfe wie die heute erhobenen, verlangen aber eine klare und sofortige Lösung. Das BZÖ unter meiner Führung handelt sofort und steht für Sauberkeit in der Politik. Ich stehe zu meinem Wort."

Nadine Amlacher mit Josef Bucher bei einer Veranstaltung Ende August in Gmünd
Im Namen der Republik: Im Juni 2010 wurde die Oberkärntner BZÖ-Funktionärin in Klagenfurt schuldig gesprochen
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