Waldbrandgefahr: BH Feldkirchen erlässt zum zweiten Mal in diesem Jahr Verordnung
Trockenheit erhöht die Brandgefahr in Wäldern.
BEZIRK FELDKIRCHEN. Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich (das heißt alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden, sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten.
Vorsicht beim Wegwerfen
Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich wegzuwerfen. Ein Zuwiderhandeln wird mit einer einer Geldstrafe oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.
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