Leichenfund in Schönkirchen
Neue Spur führt nach Gänserndorf
Die Bezirksblätter berichteten am 21. Dezember 2023 über einen Leichenfund in Schönkirchen Reyersdorf vom März 2023. Vom Täter fehlt bislang jede Spur. Nun gibt es weitere Hinweise, eine Zeugin hat sich gemeldet.
GÄNSERNDORF. Die Zeugin soll am 24. Februar 2023, gegen 17 Uhr, im sogenannten „Fuchsenwald“, nächst dem Erlebnispark Gänserndorf, am Ortsende von Gänserndorf Süd in Richtung Obersiebenbrunn, eine verdächtige Wahrnehmung gemacht haben.
Sie beobachtete im Waldgebiet, etwa 20 Meter neben dem vorbeiführenden Feldweg, eine männliche Person beim Graben mit einer Schaufel. Laut Zeugenaussage dürfte sich auch eine zweite männliche Person in diesem Bereich aufgehalten haben. Die beiden Männer sollen sich in einer osteuropäischen Sprache unterhalten haben.
Die Zeugin verließ aus Angst den Wald und meldete den Vorfall erst später. Die intervenierenden Polizistinnen und Polizisten fanden im Wald eine ausgehobene Grube im Ausmaß von etwa 2,5 x 1 Meter mit einer Tiefe von bis zu 1 Meter. In dieser Grube befanden sich eine Schaufel und ein Spaten. An einer zweiten Stelle wurde offensichtlich ebenfalls versucht, eine Grube auszuheben. Dies dürfte aber aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich gewesen sein.
Zusammenhang nicht auszuschließen
Ein Zusammenhang mit dem Fund der Leiche in Schönkirchen-Reyersdorf am 30. März 2023 ist aufgrund des örtlichen Nahebezugs nicht auszuschließen. Die Entfernung zwischen dem Auffindungsort des Leichnams des Radek B. und der Grabungsstelle beträgt etwa Minuten Fahrzeit. Möglicherweise versuchten der bislang unbekannte Täter die Leiche des Radek B. vorerst in diesem Waldgebiet zu vergraben.
Personenbeschreibung Radek B.
39 Jahre,
ca. 185 cm groß,
ca. 90 kg schwer, kräftiger/muskulöser Körperbau;
Wer kann Angaben zur verdächtigen Wahrnehmung im Zusammenhang mit den Grabungsarbeiten machen? Insbesondere Wahrnehmungen hinsichtlich Fahrzeugen oder Personen, die sich am 24. Februar 2023, oder möglicherweise auch in den Tagen zuvor im dortigen Bereich aufgehalten haben.
Hinweise zur Klärung der Umstände dieser Grabungsarbeiten, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, werden an das Landeskriminalamt Niederösterreich, Telefonnummer 059133-30-3333, erbeten.
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