Bauprojekt Beamtenhaus in Hohenau
Gemeinde gibt grünes Licht! Projekt in 1. Instanz genehmigt.

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Wer schützt die Anrainer? Das war die Frage, als die Anrainer vom Projekt erfahren haben. 8 Wohneinheiten sollten im Garten des ehemaligen Beamtenhauses der Zuckerfabrik errichtet werden. Das fast 10 m hohe Gebäude wurde ohne Rücksicht auf die Anrainer geplant und eingereicht. Die Gemeinde hat den Bau jetzt genehmigt.

Wer schützt die Anrainer? Diese Frage ist jetzt beantwortet: Jedenfalls nicht die gewählte Bürgervertretung. Ein Hilferuf ging per Mail an alle Gemeinderäte und Fraktionen. Kein einziger Gemeinderar hat geantwortet.

Jedenfalls kommt auch von der Gemeinde kein Schutz für die langjährigen Anrainer. Die ging streng nach Vorschrift und ohne jeden Gestaltungswillen vor. Das Projekt wurde in Details geändert, sodass es letztendlich allen Vorschriften entsprach. Aber nicht alles was die Bauordnung erlaubt ist rechtens. Der Vorwurf an die Gemeinde: Wo sind die Hohenauer Bebaungsvorschriften, die individuell auf die  Situation im Baugebiet eingehen? Diese fehlen in ganz Hohenau und so ein Projekt kann daher vor jeder Grundstücksgrenze gebaut werden.

Die Fotomontage soll eine Vorstellung der Situation nach dem Bau geben und gibt ein eher geschöntes Bild wieder, da die 3. Dimension im eingefügten Gebäude fehlt. Der Bau geht bis auf 4 m and die Grundstücksgrenzen in der Siedlergasse heran. Die Balkone gehen nochmals 2 m vor. Sie könnten den Nachbarn die Hand schütteln. Die Gemeinde hat ein Ortsbildgutachten in Auftrag gegeben. Man muss Gutachter sein, um die Beurteilung zu verstehen: Es wird ein "sorgsamen Umgang" im Übergang von neu zu alt begutachtet. Und das bei einem Bau, der innerhalb weniger Meter von knapp 10 m Höhe auf wenige Meter des Bestand in der Siedlergasse abfällt. Das Gutachten ergänzt noch "den sorgsamen Umgang mit den gewünschten Kriterien." Was sind die gewünschten Kriterien? Wer hat diese vorgegeben? Sicher nicht die Anrainer. Ich hoffe auch nicht die Gemeinde, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Kaum vorstellbar, dass das irgend jemand versteht. Die Gemeindeverantwortlichen haben das Gutachten jedenfalls akzeptiert und in den Bescheid zur Genehmigung einfließen lassen.
 
 Den Anrainern wurde im Gemeindebescheid mit Hinweis auf die NÖ Bauordnung auch die Parteistellung abgesprochen. Praktisch, den dann gibt es keine Berufungsmöglichkeit. Die Parteistellung wird nur in bestimmten Fälle gewährt, jedenfalls aber bei Brandgefahr. Und die Gemeinde Hohenau sieht keine Brandgefahr, wenn ein so großes Gebäude brennen würde für Gebäude am Nebengrundstück, die nur 4 m entfernt sind? Die Hohenauer Feuerwehr hat bestätigt, dass der Bau den Brandvorschriften entspricht. Aber bedeutet das auch, dass es keine Brandgefahr für die Nachbarn gibt? Was ist mit Funkenflug? Wenn so ein Gebäude brennt, möchte ich nicht 4 m davor stehen. Die Hitze wäre nicht auszuhalten und alles beginnt zu brennen. Diese Entscheidung ist Unrecht und wurde von den Anrainern beeinsprucht.

Ziemlich viele Fragen für die Anrainer, die mit einer massiven Beeinträchtigung Ihrer Lebenssituation und einer Entwertung ihrer Grundstücke konfrontiert sind. Ihre Stimmung schwankt zwischen Resignation und Verzweiflung. Morgen schon kann so ein Projekt jeden Hohenauer treffen, da es weder Willen noch Regelungen gibt, die so einen Bau zu Lasten der Anrainer verhindern.

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