AMS-Gänserndorf
6,9 Prozent Arbeitslose mehr als im Vorjahr
Ende Dezember 2023 waren beim AMS Gänserndorf 4.327 Personen arbeitslos vorgemerkt, das sind um 280 Personen oder 6,9 Prozent mehr als ein Jahr davor. Die Rezession wirkt sich besonders im Baunebengewerbe negativ aus.
BEZIRK. Im Bezirk Gänserndorf wirkt sich in erster Linie die Rezession in der Bauwirtschaft negativ aus. "Die über das saisonale Maß hinausgehende Arbeitslosigkeit in den Bauberufen wird jedoch gar nicht im Inland schlagend, da überdurchschnittlich viele Bauarbeiter aus unseren EU-Nachbarländern stammen und sich als so genannte 'Grenzgänger' auch dort arbeitslos melden", erklärt Georg Grund-Groiss vom AMS Gänserndorf. 411 beim AMS Gänserndorf arbeitslos Vorgemerkte aus Bauberufen bedeuten gegenüber dem Vorjahr sogar ein Minus von 5 Personen oder 1,2 Prozent.
Baunebengewerbe betroffen
Im Baunebengewerbe hingegen, so im Berufsbereich Metall-/Elektro (357 Arbeitslose, +38 oder +11,9 Prozent) und im Verkehr (252 , +22 oder +9, 6 Prozent), aber auch generell bei den Hilfsberufen im Produktionssektor (452, +32 oder +7,6 Prozent), werden die Folgen des Konjunktureinbruchs auch im hiesigen Arbeitslosenregister deutlich.
Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Wien-Pendlern
Einen signifikanten Anstieg der Arbeitslosigkeit beobachten wir darüber hinaus im Handel (599 Arbeitslose, +66 oder +12,4 %), im Fremdenverkehr (259, +20 oder +8,4 %) und im Bürobereich (691, +49 oder +7,6 %).
"Das dürfte eine Folge der breiteren Konjunkturschwäche sein, die sich in der Großstadt Wien stärker als bei uns manifestiert. Denn fast zwei Drittel der im Bezirk Gänserndorf wohnhaften Berufstätigen arbeiten in Wien. Im Fall ihrer Arbeitslosigkeit ist das AMS Gänserndorf zuständig",
erklärt Grund-Groiss.
"Nicht entmutigen lassen"
Gute allgemeine Gründe für Arbeitssuchende, sich auch in konjunkturell schlechteren Zeiten nicht entmutigen zu lassen, liefern die Jahresdaten 2023: Das AMS Gänserndorf hat insgesamt 41.000 Vermittlungsvorschläge ausgegeben, 5.000 Arbeitsaufnahmen aus der Arbeitslosigkeit sind gelungen, 2.730 gemeldete offene Stellen konnten besetzt werden. Und die Langzeitarbeitslosigkeit lag im Jahr 2023 mit durchschnittlich 563 Vorgemerkten um 254 Personen oder 31,1 Prozent unter dem Wert von 2022.
Rechtliche Neuerungen im AMS mit Jahreswechsel
Beim "Fördern" gibt es mit dem Schulungszuschlag NEU einen starken Anreiz, umfassendere Ausbildungen in Angriff zu nehmen: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an AMS-Schulungen erhalten zusätzlich 75 Euro pro Monat, bei einer Schulungsdauer von über vier Monaten sind es bereits 224 Euro und bei einer Schulungsdauer von über einem Jahr 374 Euro monatlich.
Forderungen
Beim "Fordern" wird das AMS gemäß Ministererlass noch konsequenter: "Das AMS achtet speziell darauf, dass sich die Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig geringfügig Beschäftigten nicht verfestigt, auch indem es bei den Betrieben die Möglichkeit vollversicherter Beschäftigungsverhältnisse eruiert. Werden in der Vermittlung zumutbare Beschäftigungen nicht angenommen, beginnen und wirken allfällige Sanktionen auch dann, wenn Vormerkung und Leistungsbezug kurzzeitig unterbrochen waren", so Grund-Groiss über die Änderungen. Auch während einer Sperre des Leistungsbezugs gelte fortan die Pflicht, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen.
Jugend und AMS
Bei Jugendlichen bis 25 Jahren wird vom AMS die Arbeitsfähigkeit nicht mehr geprüft. Jugendliche und junge Erwachsenen mit Behinderungen bzw. gesundheitlichen Einschränkungen, bei denen eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit vermutet wird, werden also bei Bedarf jedenfalls vom AMS betreut. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendcoaching des Sozialministeriumsservice und dem Land NÖ.
Altersteilzeit - Förderungen werden weniger
Beim Altersteilzeitgeld hat nun das Ausschleifen der Förderung des so genannten "Blockzeit-Modells mit Freizeitphase" begonnen: Im Jahr 2024 werden den Unternehmen die zusätzlichen Kosten für den Lohnausgleich und die Sozialversicherung nur mehr zu 42,5 % vom AMS ersetzt, statt der bisherigen 50 %. Ab 1. Jänner 2029 wird das Blockzeit-Modell nicht mehr gefördert.
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