Häusliche Gewalt
Polizei schreitet immer öfter ein
Gewalt in den eigenen vier Wänden: Auch im Bezirk Hermagor steigt die Zahl der Wegweisungen bei Gewalttaten im engsten Familien-Umfeld.
GAILTAL. Leider kommt es immer wieder und viel zu oft vor, dass Menschen Opfer von häuslicher Gewalt werden. Meistens sind Frauen davon betroffen. Gewalt hat viele Gesichter. Unter häuslicher Gewalt versteht man neben körperlichen Übergriffen Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, Beschimpfungen oder soziale Isolation. Für die betroffenen Opfer ist es daher wichtig die Formen der Gewalt zu erkennen und Hilfe zu suchen. Die Polizei ist ermächtigt, ein Betretungs- und Annäherungsverbot auszusprechen.
Leichter Anstieg
Oberstleutnant Markus Tilli ist der derzeitig geschäftsführende Bezirkspolizeikommandant am Bezirkspolizeikommando Hermagor. Die Woche Gailtal hat bei Tilli zum Thema "Wegweisung" nachgefragt. „2023 gab es im Bezirk neun Betretungs- und Annäherungsverbote. Es ist ein leichter Anstieg zu den Jahren davor, wobei die Jahre der Pandemie nicht repräsentativ sind", so der Oberstleutnant. Gerade im Feld „Gewalt in der Privatsphäre“ gibt es kein „typisches“ Opfer, weiß Tilli: „Betretungs- und Annäherungsverbote kommen in jeglicher Bevölkerungsschicht vor. Statistisch waren 2023 in Hermagor die meisten gefährdeten Personen Frauen und die meisten Gefährder Männer."
Anlaufstellen für Opfer
Niemand soll und muss Gewalt erdulden. Der Polizeichef der Bezirksstelle Hermagor rät: „Im Akutfall bitte sofort über den Polizeinotruf 133 anrufen." Für Opfer von Gewalt gibt es Einrichtungen, wo sie Hilfe finden. Betreuung für Frauen, die Opfer von Gewalt in der Privatsphäre sind, bietet etwa das Gewaltschutzzentrum (www.gewaltschutzzentrum.at). „Beratung erhalten Frauen auch über das Frauenreferat des Landes Kärnten. Auf der Homepage des Landes sind Kontaktstellen und Kontakttelefonnummern zu finden (Gewaltschutz Land Kärnten, ktn.gv.at). Abschließend gibt es noch die Opferhilfe „Weißer Ring“ (www.weisser-ring.at), an die sich Opfer situativer Gewalt außerhalb der Privatsphäre wenden können. Im Falle eines Betretungs- und Annäherungsverbotes ist auch eine automatische Verständigung des Gewaltschutzzentrums durch die Polizei vorgesehen. „Das wird auch immer so durchgeführt", so Tilli.
Präventive Beratung
Positiv hervorzuheben ist hier auch das sogenannte „Gefährdergespräch“. Die weggewiesene Person hat verpflichtend an einem präventiven Beratungsgespräch teilzunehmen. „Gewalt in der Privatsphäre ist ein Thema, das auch in der heutigen Zeit nach wie vor angst- und schambesetzt ist. Sie wird oftmals nicht angesprochen oder gar angezeigt. Im ländlichen Bereich, wie bei uns im Hermagor, ist gerade der Bereich der Scham nicht zu unterschätzen. Was werden die Nachbarn denn von mir denken, wenn auf einmal eine Polizeistreife bei uns vor der Türe steht", macht Tilli auf ein verbreitetes Schamgefühl aufmerksam.
Dunkelziffer
Gewalt in der Privatsphäre hat generell eine hohe Dunkelziffer. Für den Bezirk Hermagor kann Tilli leider keine Zahl nennen, „sehr wahrscheinlich ist, dass die Dunkelziffer gleich wie im restlichen Bundesland sein wird".
Streng geprüft
Betretungs- und Annäherungsverbote werden durch die Sicherheitsbehörde streng geprüft. „Es wird sowohl eine Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft (§ 38a Abs. 7) als auch eine Überprüfung der Einhaltung des Verbotes vor Ort durch Polizeibeamte durchgeführt. Diese Überprüfungen sind im Gesetz so vorgesehen. Ein Verstoß würde für den Gefährder ein Verwaltungsstrafverfahren bedeuten. „In Hermagor ist mir in jüngster Zeit kein Fall bekannt", sagt Tilli. Die gefährdete Person kann das Betretungsverbot nicht selbst aufheben: „Wenn zum Beispiel die gefährdete Person von sich aus den Gefährder wieder hineinbittet, würden sich beide Personen strafbar machen."
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