Landesgericht Krems
Nachbarn „matchten“ sich schon wieder
Neuerliche Verhandlungsrunde im andauernden Nachbarschaftsstreit in Bad Großpertholz, die Bezirksblätter berichteten bereits mehrfach über die mehr als zwei Jahre andauernde Feindschaft zwischen den Streitparteien.
An der Tagesordnung
Gegenseitige Verunglimpfungen stehen nach wie vor an der Tagesordnung zwischen den Nachbarehepaaren. Diesmal musste sich die 71-jährige Lebensgefährtin des einen Paares wegen gefährlicher Drohung verantworten. Sie soll im Zuge eines Streites zum 58-jährigen Nachbarn gesagt haben, „pass auf, wenn mein Sohn kommt, kann es sein, dass du im Rollstuhl landest“.
Hutschnur gerissen
Die Pensionistin bekannte sich nicht schuldig. Sie habe sich zwar sinngemäß geäußert, dies aber nicht ernst gemeint und auf obszöne Gesten und üble Beschimpfungen durch den Nachbarn reagiert. „Einmal reißt einem die Hutschnur“, meinte sie.
Umgangston milieubedingt
Ein Video zeigte die Auseinandersetzung. Äußerungen wie „deppert, geisteskrank“ und Schlimmeres waren zu hören. Der 58-Jährige gab an, dass es tagtäglich zu Vorfällen komme und kein Ende in Sicht sei. Der Richter fällte schlussendlich einen Freispruch und begründete diesen damit, dass derartige Äußerungen anscheinend zum Umgangston zwischen den Streitparteien gehören und als milieubedingt zu werten seien. Rechtskräftig. -Kurt Berger
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