Naturschutzbund sorgt sich um sein Wappentier

Geht es nach den Teichwirten, geht es dem Fischotter an den Kragen. | Foto: HelmutHeimpel
  • Geht es nach den Teichwirten, geht es dem Fischotter an den Kragen.
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REGION. Der Naturschutzbund ist bei den derzeitigen Versuchen des Landes Niederösterreich, den Schutz gefährdeter Arten durch eine Gesetzesänderung aufzuweichen, um sein Wappentier besorgt. Als Art der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist der Fischotter, ebenso wie der Biber, europaweit geschützt, ein Abschuss ist damit nicht möglich. Auch wenn die Wünsche der Teichbesitzer und Fischer, den Fischotter zu reduzieren, aus deren Sicht verständlich sind, darf der Fischotter nicht zum Sündenbock werden. Vor allem an Flüssen gibt es viele andere Gründe für den Rückgang von Fischen, Lebensraumverbesserungen sind hier die notwendigen Maßnahmen.
Europaweit geschützte Arten erhalten diesen Status nicht ohne Grund. Bis vor kurzem waren sowohl Fischotter als auch Biber fast aus unserer Landschaft verschwunden. Dass sie allmählich wieder an Boden gewinnen, erfüllt uns im Naturschutz mit Freude. Der Fischotter ist unser Wappentier. Wir vom Naturschutzbund fühlen uns daher auch ganz besonders zu seiner Erhaltung verpflichtet.
Die EU-Richtlinie sieht unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme vom Eingriffsverbot vor. Allerwichtigste Voraussetzung dafür ist, dass sich eine geschützte Art in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Dies ist derzeit sowohl beim Fischotter als auch beim Biber in Niederösterreich der Fall, allerdings nur in der kontinentalen Region und nicht in der alpinen Region in Niederösterreich. Die alpine Region umfasst, wie der Name schon sagt, die Voralpen und Alpen Niederösterreichs, alles andere ist die kontinentale Region. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass gewährleistet werden muss, dass dieser günstige Erhaltungszustand trotz der Eingriffe erhalten bleiben muss.
Diese EU-weit bereits existierenden Ausnahmeregelungen vom Tötungsverbot wurden jetzt ins NÖ Naturschutzgesetz übernommen und nicht mehr. In den nächsten Monaten wird an einer Verordnung gearbeitet werden, bei deren Diskussion wir tatsächlich sehen werden, ob ein Abschuss – und damit eine Reduktion des Bestandes – in naher Zukunft realistisch und auch zielführend sein kann.
Dass es in unseren Gewässern große Probleme gibt, ist für alle ersichtlich. Dass aber der Fischotter für alle Probleme verantwortlich gemacht werden soll, ist für den Naturschutzbund nicht nachvollziehbar. Die Ursachen für das Fischsterben in unseren Gewässern sind so mannigfaltig wie die ursprünglichen Gewässer einst auch in Niederösterreich waren. Wo sollen sich Fische in den begradigten Flüssen vermehren können? Wo sich schützen vor den Pestiziden und Düngeeinträgen aus den Feldern, die unmittelbar an die Gewässer angrenzen? Wo sollen sich autochthone Arten vor den zahlreichen von der Fischerei eingebrachten Fischen behaupten? Warum glaubt man tatsächlich, dass mit der Reduktion des Fischotterbestandes die heile Welt unserer Gewässer wieder hergestellt sei?

Der Naturschutzbund fordert deshalb Fischereiverbände, Politik und Behörden auf:

• Dem Fischotter als heimischem Wildtier mit Respekt und ausreichender Obsorge zu begegnen
• Natürliche Fließgewässer und deren Umfeld als Lebensraum des Fischotters zu erhalten oder wieder herzustellen
• Die selbstständige Wiederbesiedlung des Fischotters in seinem natürlichen Lebensraum zuzulassen.
• Dort, wo die Fischerei Probleme mit dem Fischotter an Fließgewässern beklagt, diesen Vorwürfen mittels wissenschaftlicher Untersuchungen auf den Grund zu gehen
• Eingriffe in den Bestand des Fischotters an Fließgewässern keinesfalls zuzulassen.
• Eingriffe im Einzugsbereich von künstlich angelegten, fischereiwirtschaftlich genützten Teichen ohne ausreichend wissenschaftlich belegte Fakten nicht zuzulassen.
• Die illegale Verfolgung des Fischotters konsequent zu ahnden
• Ausreichend finanzielle Ressourcen für die Schadensprävention und Verbesserung von Abwehrmaßnahmen an fischereilich genutzten Stillgewässern zur Verfügung zu stellen
• Eine ökologisch nachhaltig orientierte Fischerei, die hinsichtlich Besatz und Betrieb dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der Vielfalt an natürlichen und naturnahen Gewässern und ihren Lebensgemeinschaften Rechnung trägt, zu fördern

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