Schrems
Neue Verkehrsmaßnahmen für mehr Sicherheit
Zur Erhöhung der Sicherheit wurde in Schrems ein Halte- und Parkverbot am Parkplatz der Mittelschule sowie in der Moorbadstraße verfügt.
SCHREMS. Am Parkplatz der Mittelschule Schrems kommt es immer wieder zu unübersichtlichen und dadurch gefährlichen Verkehrssituationen, nicht zuletzt auch durch die vielen zu- und abfahrenden "Elterntaxis". Um die Situation zu entschärfen, wurde auf Anregung der Schulleitung ein Halte- und Parkverbot an der Westseite des Parkplatzes verfügt. Dieses wird zur besseren Kenntlichkeit durch die Markierung mit einer durchgehenden gelben Linie unterstützt.
Außerdem wurden Richtungspfeile markiert, um eine übersichtliche Verkehrsführung zu gewährleisten. Verkehrsexperten sind sich aber einig: "Am besten wäre es, wenn die Kinder erst gar nicht in das Auto einsteigen, sondern zu Fuß gehen würden und dadurch wichtige Kompetenzen im Straßenverkehr sammeln."
Maßnahmen in Moorbadstraße
Nach erfolgter Verkehrsberatung durch das Mobilitätsmanagement des Land NÖ wurden ausserdem Maßnahmen zur Entschärfung der Verkehrssituation in der Moorbadstraße gesetzt. Im Kurvenbereich nächst dem Restaurant wurde ein Halte- und Parkverbot verfügt, welches ebenfalls, zusätzlich zu den Verkehrszeichen, durch eine gelben Linie kenntlich gemacht wurde.
Außerdem wurde die Hecke beim Restaurant zurückgeschnitten, wodurch prekäre Begegnungssituationen künftig verhindert werden sollen. Im hinteren Teil des Moorbades wird die Hecke bis zum Ende des Kleinkindbereiches verlängert, um ein Herauslaufen von Kindern auf die Straße zu unterbinden. Weiters werden auf der Südseite des Moorbades weitere Fahrrad-Anlehnbügel montiert.
Zur Sache: Gelbe Linie
Im Jahr 1994 - mit Übergangsfrist bis 2003 - wurden die gelben Bodenmarkierungen weitestgehend abgeschafft. Seit dem Inkrafttreten der 23. StVO-Novelle im Jahr 2011 gibt es sie wieder. Die am Fahrbahnrand angebrachte, durchgehende gelbe Linie kennzeichnet ein Halte- und Parkverbot, eine unterbrochene gelbe Linie steht für ein Parkverbot.
Das Verbot des Abstellens ist jedoch nur dann gültig, wenn diese Linien für die Verkehrsteilnehmer klar erkennbar sind. Eine Verdeckung der Bodenmarkierung durch Schmutz, darauf abgestellte Gegenstände oder Schnee bei gleichzeitigem Fehlen von entsprechenden Verkehrstafeln, hebt die Verbotsbestimmung auf.
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