Bezirk Gmünd
Waldbrandverordnung ab 7. Juli in Kraft
Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit, sowie der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr, hat die Bezirkshauptmannschaft Gmünd eine Verordnung zum Schutz der Waldbestände erlassen.
BEZIRK GMÜND. Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd hat am 7. Juli 2023 forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Gmünd verordnet. In den Waldgebieten des Bezirkes Gmünd sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Zigaretten im Waldbereich wegzuwerfen.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß Forstgesetz 1975 mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Die Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.
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