Alte Dame macht eine Pause
Dampflok der Waldviertler Schmalspurbahn braucht Kesselsanierung
BEZIRK. Nach der jüngst erfolgten Kesselprüfung steht es fest: Die Dampflok 399.01 ist nicht mehr einsatzbereit und wird so rasch wie möglich saniert. Damit steht sie in der Sommersaison 2012 leider nicht zur Verfügung. Die Kosten für die Sanierung liegen nach einem ersten Gutachten der Experten bei € 500.000.
Lok fällt für Saison 2012 aus
„Die Dampflok ist eng mit der Waldviertelbahn verbunden“, bestätigt NÖVOG-Geschäftsführer Dr. Gerhard Stindl. „Deshalb war es unser erstes Ziel, die im Sommer 2012 geplanten neun Fahrten mit dem Dampfzug zu ermöglichen. Da das leider nicht geklappt hat, werden wir dafür sorgen, dass die Lok im Sommer 2013 wieder im alten Glanz erstrahlt.“
Deutsche Spezialisten gefragt
Es ist gar nicht so einfach, den Kessel einer Dampflok zu reparieren. Allgemeine Instandhaltungsarbeiten an der Lok werden kontinuierlich durch das Team der NÖVOG-Werkstätten durchgeführt. Für die nun notwendig gewordene Generalsanierung braucht es allerdings Spezialeinrichtungen und spezielles Know-How. Beides steht europaweit nur mehr im Dampflokwerk Meiningen der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH zur Verfügung. Dorthin wird die Lok in den kommenden Wochen überstellt werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich fünf Monate in Anspruch nehmen.
Dieser Entscheidung gingen umfangreiche Bemühungen voraus, die Lok für die Sommersaison 2012 fit zu machen und einen alternativen Anbieter für die Sanierungsarbeiten zu finden.
In der Sommersaison 2012, die von Mai bis Ende Oktober dauert, kommen auf der Waldviertelbahn wie schon bisher Züge mit historischen Dieselloks des Typs 2095 zum Einsatz. Neu dazu kommt ein Triebwagen des Typs 5090. Dieses Fahrzeug macht es erstmals möglich, in den Monaten Juli und August täglich Fahrten ab Gmünd anzubieten.
Dampf ist gefährlich, daher muss alles tip-top sein
Dampfkessel werden vom Gesetzgeber als Anlagen mit höchstem Gefährdungspotential eingestuft und sind aufgrund der Druckgeräteüberwachungsverordnung (BGBl. 420/2004, ab 1994 Kesselgesetz, davor Dampfkesselverordnung) einer jährlichen Prüfung durch einen autorisierten Experten zu unterziehen.
Die Prüfung erfolgt nach drei Kriterien:
• Äußere Prüfung: Sicht- und Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen und des äußeren Zustandes der Anlage
• Innere Prüfung: Bewertung des inneren Zustandes des Kessels auf Korrosion, Schäden an Schweißnähten und Behälterwandungen
• Festigkeitsprüfung: Frühzeitiges Erkennen von Defekten am Kessel durch Beaufschlagen mit einem höheren als dem Betriebsdruck
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