Energiekosten-Abhilfe
15 Millionen Euro für Sportvereine
Bund und Länder haben sich auf eine Unterstützung der Sportvereine zur Dämpfung der rasch steigenden Energiekosten geeinigt. Rund 15 Millionen Euro sind dafür vorgesehen. Das Hilfspaket richtet sich an Vereine sowie die Sport-, Dach- und Fachverbände.
Anträge sollen ab März möglich sein
Das Förderprinzip orientiert sich am Energiekostenzuschuss, wie er schon vom Wirtschaftsministerium an Betriebe ausgezahlt wird. Demnach erhalten Sportstättenbetreiber eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Erdgas, Fernwärme etc., die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind. Diese Ersatzrate wird sich der ersten Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2022) auf 40 Prozent, in der zweiten und dritten Förderperiode (1. Jänner bis 30. Juni; 1. Juli bis 31. Dezember 2023) auf jeweils 70 Prozent belaufen.
Sportminister Werner Kogler: „Die Begünstigten werden Sportstättenbetreiber sein, die für ihre Energiekosten selbst aufkommen müssen. Voraussetzung für die Förderung ist aber, dass der Sportstättenbetreiber den Fördervorteil an die Sporttreibenden, die Mitglieder bzw. die eingemieteten Vereine weitergibt.“
Abgewickelt werden sollen die Förderungen über die Bundessportgesellschaft. Die Details des Förderprogrammes werden derzeit erarbeitet, eine Antragstellung ist für März 2023 vorgesehen.
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