Registrierkassenpflicht bereitet Kleinbetrieben Verdruss
Die Einführung der Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016 stellt vor allem Kleinbetriebe vor große Herausforderungen. Sie gilt für für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro und Barumsätzen von über 7.500 Euro.
Gasthäuser, Bäckereien, Friseursalons, bäuerliche Direktvermarkter, Fußpflegerinnen: Sie alle müssen sich eine elektronische Kassa anschaffen, dort ihre Einnahmen verbuchen und jedem Kunden einen Beleg ausstellen.
Größerer Arbeitsaufwand
"Der Arbeitsaufwand ist für uns deutlich gestiegen", so die ersten Erfahrungen von Reinhard Hafner aus Deutsch Kaltenbrunn. Er hat sich im November für seinen Buschenschank und bäuerlichen Ab-Hof-Verkauf eine elektronische Kassa angeschafft.
"Fürs Vorbereiten und Nachbereiten ist zusätzlich Arbeitskraft notwendig. Wenn viele Leute im Lokal sind, hält die einzelne Abrechnung an den Tischen enorm auf", berichtet Hafner.
Anschaffung geht ins Geld
Auch in den Taxis müssen Registrierkassen installiert werden, und zwar samt Rechnungsdrucker und in jedem einzelnen Auto. "Je nach Kassenfabrikat und Software kann das pro Fahrzeug Kosten zwischen 500 und 900 Euro bedeuten", so Patrick Poten, der das größte Taxiunternehmen in den beiden südlichsten Bezirken betreibt.
Etliche wollen aufhören
Nicht alle Unternehmer wollen sich die Umstellung antun. Vor allem unter Älteren ist die Verunsicherung vor den technischen Wunderwerkln groß. "Bis jetzt haben bei uns vier Unternehmer fix deponiert, dass sie die Registrierkassenpflicht zum Anlass nehmen, ihren Betrieb zu schließen", berichtet Thomas Novoszel von der Wirtschaftskammer in Güssing. Etliche weitere liebäugeln ebenfalls mit dem Aufhören.
Gastronomie stöhnt
In der Gastronomie kommt vor allem der Summeneffekt zum Tragen. "Registrierkassenpflicht, Allergenverordnung, Rauchverbot, behindertengerechter Umbau: Viele haben den Eindruck, dass zu viele Auflagen in zu kurzer Zeit sie belasten", schildert Novoszel.
Für Unmut in allen Branchen sorgt der Umstand, dass die Kassen zwar schon ab 1. Jänner 2016 vorgeschrieben sind, der zugehörige Manipulationsschutz aber erst ab 1.1.2017 einprogrammiert sein muss. "Im schlimmsten Fall muss ein Betrieb zweimal ein Kassensystem kaufen", warnt Novoszel.
SPÖ will Lockerung
Die burgenländische SPÖ tritt nun eine Lockerung der Registrierkassenpflicht ein. "Wir fordern, dass die vorgesehene Umsatzfreigrenze auf 30.000 Euro und die Barumsatzgrenze auf 15.000 Euro verdoppelt wird. Und zwar sowohl für Unternehmen als auch für Vereine", sagt Klubobmann LAbg. Robert Hergovich.
Die Bundesregierung sieht die Registrierkassenpflicht als großen Beitrag gegen Steuerhinterziehung an. Ausnahmen gelten für Umsätze im Freien („Kalte-Hände"-Regelung), wie sie etwa Marktfahrer oder Maronibrater tätigen. Hier gilt ein Mindestumsatz von 30.000 Euro pro Jahr.
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