Weniger Autos erwünscht
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Haller Altstadt

Seit letzten Dienstag gilt die neue Verordnung. Die neuen Maßnahmen sollen wesentlich zur Verkehrsberuhigung beitragen. | Foto: Kendlbacher
  • Seit letzten Dienstag gilt die neue Verordnung. Die neuen Maßnahmen sollen wesentlich zur Verkehrsberuhigung beitragen.
  • Foto: Kendlbacher
  • hochgeladen von Michael Kendlbacher

Um für eine wesentliche Verkehrsberuhigung in der Haller Altstadt zu sorgen, setzt die Gemeinde nun auf Einfahrverbote in den Bereichen Oberer Stadtplatz, Wallpachgasse und Langer Graben.

HALL. Nachdem sich der Gemeinderat vor dem Sommer für eine Verkehrsberuhigung in der Haller Altstadt ausgesprochen hatte, gab es Ende Mai diesbezüglich eine Ortsteilversammlung. Zusammen mit einem Verkehrsplaner diskutierte man mögliche Schritte und holte sich weitere Stimmungsbilder aus der Bevölkerung. Seit Dienstag, 2. August hängen die neuen Verkehrstafeln und damit gilt auch die neue Verordnung. Ein Einfahrverbot für die Bereiche Oberer Stadtplatz, Wallpachgasse und Langer Graben wurde verordnet. Bei dringendem Bedarf besteht die Möglichkeit, sich eine Ausnahmegenehmigung ausstellen zu lassen. Nach einer ersten Eingewöhnungsphase wird dann evaluiert, ob man die Maßnahmen auch über den Winter laufen lässt und im Bedarfsfall anpasst. „Das ist jetzt ein Probelauf auf unbestimmte Zeit, davon betroffen ist ausschließlich der fließende Verkehr. Das Ziel ist dann schon, dass der ruhende Verkehr neu geregelt bzw. beschränkt wird, aber jetzt schauen wir uns an, wie das hier funktioniert. Der Hauptregelungsbedarf ist nicht der Verkehr der Kaufleute, sondern der vollkommen sinnlose Parksuchverkehr. Das wollen wir in Zukunft nicht mehr", so Bgm. Christian Margreiter, der betont, dass ein breiter politischer Konsens für diese Maßnahme besteht. Die Verfügung dieser Verkehrsbeschränkung wurde nicht vom Gemeinderat beschlossen, sondern war eine Verordnung des Bürgermeisters und gilt als behördliche Maßnahme, heißt es.

Verkehrsberuhigung

An den Einfahrten in die Altstadt (Krippgasse, Guarinonigasse, Schergentorgasse, Unterer Stadtplatz, Schmiedtorgasse sowie Schmiedgasse) kommen nun Fahrverbote für alle Kraftfahrzeuge (davon nicht betroffen sind Fahrräder), ausgenommen Anrainerverkehr, zur Anwendung. Vom Anrainerverkehr ist auch der Verkehr Dritter zu den Anrainern umfasst, etwa Lieferanten, Kunden, Gäste, Besuche für AnwohnerInnen sowie Angestellte. Ein Durchfahren (bspw. Nutzung einer Abkürzung durch die Altstadt) ist bereits jetzt aufgrund der geltenden Wohnstraßenbestimmungen nicht zulässig. In der Wallpachgasse sowie im Langen und im Kurzen Graben wird das Einfahren generell verboten. Eine Ausnahme besteht in der Zeit von 5 bis 11 Uhr für Fahrzeuge bis 3,5 t im Zusammenhang mit Ladetätigkeiten. Im Bereich des Oberen Stadtplatzes ist das Einfahren von 5 bis 11 Uhr für Fahrzeuge aller Art erlaubt, jedoch im Zeitraum von 11 bis 5 Uhr generell verboten. Fahrzeuge, welche sich nach 11 Uhr dort noch auf gebührenpflichtigen Kurzparkzonenplätzen befinden, dürfen diese bei Ablauf der zulässigen Parkdauer, auch nach 11 Uhr, rechtskonform wieder verlassen. Die Parkplätze am Oberen Stadtplatz können somit im Zeitraum von 5 Uhr bis 11 Uhr im gewohnten Umfang genutzt werden. Danach sollten sich diese nach Ablauf der zulässigen Parkdauer sukzessive leeren, womit am Nachmittag der Obere Stadtplatz verkehrsfrei gestellt ist. An den geltenden Wohnstraßenregeln ändert sich nichts. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Stadtbauamt unter der Tel.-Nr. 05223-5845-3101 bzw. unter bauamt@stadthall.at

Das könnte Sie auch interessieren:

Mehr dazu

Weitere Nachrichten finden Sie hier.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.