Die letzten Tage der Pokerhöllen sind bereits gezählt!

Das Poker Card Casino im Trendhotel Kufstein steht derzeit um 100.000 € zum Verkauf.
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  • Das Poker Card Casino im Trendhotel Kufstein steht derzeit um 100.000 € zum Verkauf.
  • hochgeladen von Christian Mey

Über 40 „Kartenspielcasinos“ soll es laut Polizeiangaben im Bezirk geben. Geht es nach den Wünschen der Betreiber des Crown Casinos, soll es schon bald ein weiteres großes in Kufstein geben. Doch für alle Lokale gilt: Mit 31. Dezember 2012 ist Schluss mit dem Wildwuchs. Ohne staatliche Pokerlizenz geht dann gar nichs mehr. Und diese kann österreichweit nur von einem Betreiber erworben werden. Doch bis dahin fürchtet die Polizei nach wie vor steigende Begleitkriminalität. Nicht zuletzt, weil Behörden, Staatsanwaltschaft und Justiz nur zaghaft durchgreifen. Auch, weil klare gesetzliche Regeln bisher gefehlt haben.

Exakt ein Jahr ist es her, dass bei einer Großrazzia während eines internationalen Pokerturniers im Kufsteiner Kartencasino „Poker Royal“ alle Pokertische von der Bezirkshauptmannschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalabteilung der Bundespolizei beschlagnahmt und versiegelt wurden. Ein laut Polizeiangaben „illegales Pokerturnier“ mit mehreren hundert Spielern war damit jäh beendet und wochenlange Ermittlungen der Kriminalisten endlich erfolgreich. Doch schon wenige Stunden später waren die beschlagnahmten Tische im Keller verstaut und neue aufgestellt. Das Turnier wurde fortgesetzt.

Trotz Strafanzeige bisher keine Verhandlung gegen Poker Royal
Bis heute ist unklar, ob der Polizei an diesem Wochenende im März 2010 ein „großer Wurf“ gegen das illegale Glücksspiel gelungen ist, denn was fehlt, ist ein Urteil und damit die Klarheit darüber, ob dieses Turnier illegales Glücksspiel war oder nicht. „Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat in dieser Sache nach einer Anzeige durch die Bezirkshauptmannschaft Kufstein und weiteren Ermittlungen im September 2010 beim Bezirksgericht Kufstein einen Strafantrag wegen des Vergehens des Glücksspiels nach § 168 Abs 1 StGB gegen den Geschäftsführer des Poker Royal eingebracht“, erklärt Staatsanwalt Hans Mayr kryptisch auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER. Verhandelt wurde der Fall vom Kufsteiner Strafrichter Fritz Kraner bisher aber nicht.

Ohne Urteil keine Konsequenzen
„Die Bezirkshauptmannschaft kann daher weder die Gewerbeberechtigung entziehen, noch weitere Maßnahmen setzen, weil ein rechtskräftiges Urteil fehlt. Wenn ein Verfahren bei Gericht anhängt, sind wir außen vor“, betont Dr. Elisabeth Kirchner, Leiterin der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein. Auch der Gewerbebehörde sind die Hände gebunden, weil „das Glücksspielgesetz vom Gewerberecht ausgenommen ist“, erklärt Mag. Michael Czastka, Leiter der Gewerbeabteilung. Er müsse daher sogar neue Lokale genehmigen, weil diese Rechtsanspruch darauf hätten: Auch wenn diese öffentlich damit werben, dass dort Poker gespielt wird. Ein Spiel, das seit 1. Jänner 2011 gesetzlich geregelt eindeutig als Glücksspiel gilt und nach Ablauf einer Übergangsfrist, die mit Dezember 2012 endet, nur noch in Casinos mit staatlicher Lizenz gespielt werden darf. „Wir haben nur den Barbereich zu beurteilen“, lässt Czastka auf Nachfrage wissen.

Ein Urteil könnte vorzeitige Schließungswelle auslösen
Das Urteil von Strafrichter Fritz Kraner könnte daher eine Art Präzedenzfall werden, der vorgibt, wie während der Übergangsfrist bis Ende 2012 in anderen Verfahren geurteilt werden könnte und ob eine Gewerbeberechtigung entzogen werden kann. Kraner sieht sich als Richter dabei dem Kufsteiner Bürgermeister Martin Krumschnabel gegenüber, der das „Poker Royal“ anwaltlich vertritt und betont, dass in diesem Verfahren überhaupt erst festgestellt werden müsse, ob Poker nach dem alten Glücksspielgesetz „ein Glücksspiel ist oder nicht.“ Im Fall Poker Royal hängt also die weitere Vorgehensweise der Bezirkshauptmannschaft davon ab, ob dort vor einem Jahr nach altem Glücksspielgesetz „illegal gepokert“ wurde. Ein Spiel, das nach heutiger Gesetzeslage „nur in den Casinos Austria legal gespielt werden darf“, weiß Walter Gaschnig von der Kriminalpolizei Kufstein, „es sei denn, das Spiel wird ohne Bankhalter (Croupier) gespielt und die Einsätze sind unter 50 Cent“.

Arbeitsplätze stehen im Streit mit ausufernder Kriminalität
Für Krumschnabel sind Casinos dieser Art in erster Linie Wirtschaftsbetriebe, für die es „offensichtlich einen Bedarf gibt.“ Und genau damit argumentieren auch die Betreiber, die hunderte von Arbeitsplätze ins Rennen um ihre Existenzberechtigung werfen. „Eindeutig feststellbar ist aber auch ein starker Anstieg der Randkriminalität rund um das Glücksspiel“, weiß Walter Gaschnig, Leiter der Kriminalabteilung im Bezirk Kufstein. Daher wurde Mitte 2010 vom Nationalrat ein neues Glücksspielgesetz verabschiedet, das „Poker“ zum Glücksspiel erklärt. „Durch eine ausdrückliche Erwähnung von Poker im Gesetz wird nun nicht nur gesetzlich klar ausgeschildert, dass es sich auch bei Poker um ein Glücksspiel handelt, sondern auch Höchstgerichtsjudikatur umgesetzt“, so Finanzstaatssekretär Reinhard Lopatka.

Poker nur noch mit staatlicher Lizenz
Das heißt also, dass Poker künftig nur noch in den 15 Spielbanken (Casinos) – drei mehr als bisher – gespielt werden darf. Die Spielbanken bleiben nach dieser Novelle die einzigen großen Glücksspiel-Spielstätten. So genanntes Grand Jeux (Großes Glücksspiel) soll nur in diesen Spielbanken stattfinden, wo auch die strengste Überwachung sichergestellt ist. Zusätzlich soll es jedoch eine eigene „Pokersalon-Lizenz“ zum ausschließlichen Betrieb für Pokerspiele ohne Bankhalter (Croupier) geben. Damit soll der spezifischen Nachfrage nach Pokerturnieren Rechnung getragen werden. Will man als Unternehmen diese Lizenz ersteigern, muss man ein Eigenkapital von mindestens 10 Millionen Euro vorweisen.

Ende des Pokertourismus
In internationalen Pokerforen wird daher heftig darüber diskutiert, dass das „Pokerparadies Österreich“ damit am Ende sei, weil jetzt die gleichen Gesetzesstandards gelten wie im benachbarten Deutschland oder etwa der Schweiz. Auch sind sich Fachleute darüber sicher, dass das „Ende der Provinzcasinos“ gekommen ist. Als heißer Anwärter für die Pokerlizenz selbst wird das Concord Card Casino gehandelt, der als einer der wenigen privaten Betriebe auch die zehn Millionen Euro Eigenkapital nachweisen kann und in Tirol nur in Innsbruck ein Casino betreibt.

Crown ohne Berechtigung
Währenddessen warten die Betreiber des Crown Casino in Kufstein/Zell auf ihre Gewerbeberechtigung, die in erster Instanz wegen zu befürchtender Lärmbelästigung von der Bezirkshauptmannschaft abgelehnt wurde. Jetzt muss der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) darüber entscheiden, ob das Casino je seine Tore öffnen wird. Eine Entscheidung, die laut Michael Czastka Monate dauern kann.

21 Monate Galgenfrist
Für alle Kartencasinos ohne staatliche Lizenz gilt jedoch die Galgenfrist bis Ende 2012. Dann ist Schluss mit lustig; egal, wie sich Strafrichter Fritz Kraner oder der UVS entscheiden.

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