Prozess: Gemeinde Mutters gegen Fa. Fröschl

Eine nicht stattgefundene Betriebsneuansiedlung im Gewerbepark Mutters sorgt für Aufregung.
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  • Eine nicht stattgefundene Betriebsneuansiedlung im Gewerbepark Mutters sorgt für Aufregung.
  • hochgeladen von Manfred Hassl

MUTTERS (mh). Der Beginn der Causa datiert im Jahre 1995. Damals wurde zwischen der Agrargemeinschaft Mutters als Grundbesitzerin im Gewerbegebiet Gärberbach, der Gemeinde Mutters und der Fa. Fröschl ein Vertrag abgeschlossen. Die Baufirma verpflichtete sich gemäß des Baurechtsvertrages, innerhalb von 18 Monaten einen behördlich genehmigten Betrieb auszuüben, in dem pro 1.000 m2 fünf MitarbeiterInnen ständig beschäftigt werden. Der Knackpunkt der Geschichte: Die Fa. Fröschl zahlt zwar nach wie vor den Baurechtszins an die Agrargemeinschaft, hat aber auch 17 Jahre nach Vertragsabschluss noch immer keinen Betrieb eingerichtet und somit jene Vertragspunkte, die die Gemeinde Mutters betreffen, nicht erfüllt!

Langer Zeitrahmen
Den langen Zeitrahmen der Causa erklärt Bgm. Hansjörg Peer: „Ich habe bereits als Gemeinderat einen meiner Vorgänger darauf hingewiesen, erhielt jedoch die Auskunft, dass dieser Vertrag das Papier nicht wert sei, auf dem er festgeschrieben wurde!“

Inzwischen selbst als Bürgermeister im Amt, stieß Peer im Zuge der aktuellen Agrargemeinschafts-Recherchen wieder auf das Schriftstück und bemühte einen Baurechtsexperten. Das Ergebnis überraschte: Der Experte führte klar aus, dass eine Klage vor Gericht gute Chancen habe!“

Berechnungen
Hansjörg Peer: „Daraufhin haben wir die für eine Betriebshalle der vereinbarten Größen entsprechenden Anschlussgebühren berechnet sowie über die Wirtschaftskammer einen angenommenen Personalmix laut dem Personalschema der Fa. Fröschl berechnen lassen. In weiterer Folge wurde die Klage wegen der entgangenen Kommunalsteuer im Zeitraum 1996 bis 2009 eingebracht.

Überraschendes Urteil
Das Zwischenurteil des Landesgerichts Innsbruck unter Vorsitz von Richter Dr. Robert Rerych, das am Freitag der Vorwoch zugestellt wurde, kommt einem Paukenschlag gleich: Die Forderung der Gemeinde mit einem Streitwert von 978.720,48 Euro (!) besteht zu Recht - die Gemeinde hat in diesem Zwischenurteil in allen Punkten recht bekommen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Wird die Berechnung bis ins Jahr 2012 weitergeführt, besteht die Möglichkeit, dass sich der Betrag noch erhöht – ob die Fa. Fröschl einen weiteren Instanzenweg beschreitet, steht noch nicht fest!

„Unsere Bemühungen haben sich gelohnt“, freut sich Bgm. Peer, „für das Gemeindebudget bedeutet dieser Betrag eine höchst willkommene Erleichterung!“

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