Bezirk Hermagor
Verordnung wegen Brandgefahr
Rauchen und Feueranzünden nun im Bereich der Wälder verboten.
BEZIRK HERMAGOR. Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor informiert heute über eine Verordnung, um vor besonderer Brandgefahr zu warnen. Im gesamten Verwaltungsbezirk ist nun das Feueranzünden oder Rauchen im Waldund in dessen Gefährdungsbereich verboten, also auf waldnahen Flächen.
Ignoriert man das Verbot, drohen nach dem Forstgesetz Verwaltungsstrafen von bis zu 7.270 Euro – oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
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